Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Richter+Frenzel Rhein-Main-Neckar GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

31. Juli 2026

TED·533505-2026

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärbedarf

Bau- und InstallationsbedarfLieferaufträgeÖffentliche VerwaltungGebäudemanagementRahmenvereinbarungSanitaerbedarfHeizungstechnikLueftungstechnikOeffentliche BeschaffungLieferauftrag
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Land Hessen schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitär-Material aus. Die Beschaffung erfolgt über das eProcurement-System des Landes. Es handelt sich um eine zentrale Beschaffung zur Versorgung der landeseigenen Liegenschaften.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung "Heizung-Lüftung-Sanitär-Material"

VergabeHero-Einschätzung

Das Land Hessen sucht einen Lieferanten für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitär-Material, um den Bedarf seiner verschiedenen Dienststellen und Liegenschaften zu decken. Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung vergeben, was bedeutet, dass der ausgewählte Partner über einen festgelegten Zeitraum hinweg bei Bedarf Waren liefert. Die Abwicklung der Bestellungen erfolgt dabei vollständig digital über das zentrale eProcurement-System des Landes. Da es sich um eine reine Lieferleistung handelt, liegt der Fokus bei der Auswahl des Anbieters ausschließlich auf dem Preis.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung Heizung-Lüftung-Sanitär-Material

Rahmenvereinbarung "Heizung-Lüftung-Sanitär-Material" mit Einstellung in das eProcurement-System des Landes Hessen

CPV 44000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Richter+Frenzel Rhein-Main-Neckar GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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