Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Flugfeldlöschfahrzeugen (FLKfz mittel FlPl)

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Lieferung von bis zu 200 Flugfeldlöschfahrzeugen über eine Laufzeit von 15 Jahren aus. Zum Start der Rahmenvereinbarung werden 78 Fahrzeuge fest beauftragt. Es handelt sich um hochmotorisierte, dreiachsige Spezialfahrzeuge für die Brandbekämpfung und Menschenrettung auf Flugplätzen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von bis zu 200 Feuerlösch-Kraftfahrzeug mittel Flugplatz (FLKfz mittel FlPl) mit einem Unternehmen zu schließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 15 Jahre betragen. Das FLKfz mittel FlPl dient als Schnellangriffsfahrzeug für den Einsatz auf Flugplätzen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung. Hierbei handelt es sich um ein hochmotorisiertes, 3-achsiges Einsatzfahrzeug, welches aufgrund seiner enormen Beschleunigung als erstes am Schadensort eintrifft, um sofort die Brandbekämpfung einzuleiten.
Die Bundeswehr sucht einen Hersteller für ein spezielles Flugfeldlöschfahrzeug, das durch hohe Beschleunigung als Ersthelfer bei Flugunfällen fungiert. Die Ausschreibung umfasst eine Rahmenvereinbarung über 15 Jahre für insgesamt bis zu 200 Fahrzeuge, wobei 78 Einheiten direkt bei Vertragsschluss fest bestellt werden. Neben den Fahrzeugen sind auch Sonderwerkzeuge, Dokumentationen und begleitende Dienstleistungen Teil des Auftrags. Bewerber müssen die Einhaltung strenger gesetzlicher Ausschlusskriterien sowie spezifischer Sanktionsvorgaben gegenüber Russland nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 ff. GWB
- Erklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Zulassung der Fahrzeuge nach StVZO
- Zertifizierung des Fahrerhauses nach ECE R29-3
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insb. §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2, BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben (Anlage 3). Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Die beiden zuvor genannten Erklärungen sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) vorzulegen. Die Erklärungen sind ebenso von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nimmt der Bewerber (bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft) im Hinblick auf einzelne Eignungskriterien der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe), sind die Erklärungen auch von diesem Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. -
Aufteilung in Lose
1 LotEs sollen bis zu 200 FLKfz mittel FlPl beschafft werden. Davon werden 78 FLKfz mittel FlPl bei Vertragsschluss fest beauftragt. Hinzu kommen ein Mustersonderwerkzeugsatz IHS 3, Dokumente und Dienstleistungen. Wesentliche Forderungen an das Flugfeldlöschfahrzeug und den feuerwehrtechnischen Aufbau sind: - die Fahrzeuge müssen eine Zulassung nach StVZO nachweisen und als Linkslenker ausgeführt sein - Zertifizierung des Fahrerhauses nach ECE R29-3 - die geforderte Beschleunigung beträgt 0-80 km/h in max. 40 sek. - eine Geschwindigkeit von min. 100 km/h wird gefordert - der Betrieb des Motors nach dem Single-Fuel-Konzept ist gefordert - ein automatisches Getriebe mit Drehmomentwandler und zugkraftunterbrechungsfreiem Gangwechsel ist gefordert - die Gesamtlänge darf 12,00 m und die Gesamtbreite 3,00 m nicht überschreiten - alle Antriebsachsen sind mit Differentialsperren (längs und quer) auszurüsten - eine Einzelbereifung mit integrierten Notlaufelementen wird gefordert - Integration militärischer Führungs- und Funkgeräte (funktionstüchtige Vorrüstung zur Aufnahme der Endgeräte) - für den Betrieb der Fahrzeuge werden folgende Klimazonen gemäß STANAG 4866 und AECTP 230 ohne Einschränkungen gefordert: A2, A3, B3, C0 - die Ausstattung des Fahrzeuges muss Tarn- und IR-Beleuchtung beinhalten - Ausführung der Fzg.-Elektrik nach VG 95370 - Löschwassertank von min. 7.000 l - Schaummitteltank von min. 700 l - Pulverlöschanlage mit min. 150 Kg - Feuerlöschkreiselpumpe mindestens FPN 10-8000 - Front- und Dachwasserwerfer, der eine kombinierte Löschmittelabgabe ermöglicht
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung