Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Flockungshilfsmitteln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.05.2025, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, VerdingungsstelleProfil ansehen
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.04.2025
Bekanntmachungsnummer
241675-2025
Verfahrensnummer
020cc4c8-06a2-4285-8791-07e93e3803cb
CPV-Codes
24958200 · Flockungsmittel

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Flockungshilfsmittel. Vorgesehen ist eine Mindestabnahme von 150 Tonnen und eine Höchstabnahme von 250 Tonnen für den Leistungszeitraum von Oktober 2025 bis September 2027 in Erfurt. Angebote müssen bis zum 13. Mai 2025 um 9:30 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Lieferung von Flockungshilfsmitteln (Mindestabnahmemenge 150 t; Höchstmenge 250 t) im Leistungszeitraum Oktober 2025 bis September 2027

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Lieferung von Flockungshilfsmitteln 2025 - 2027

    Lieferung von Flockungshilfsmitteln (Mindestabnahmemenge 150 t; Höchstmenge 250 t) im Leistungszeitraum Oktober 2025 bis September 2027

    Frist: 13.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Nicht nachgefordert wird das Angebotsschreiben. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

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Anforderungen

I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Nicht nachgefordert wird das Angebotsschreiben. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 650192-2025
Vergleichbare Verfahren266vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag150 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 26 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Lieferung von 150 Tonnen flüssigen Flockungshilfsmitteln zur SchlammentwässerungStadt FürthFürth, Deutschland18.03.2026 -
Lieferung von eisen- und aluminiumhaltigem FällmittelStadt Erlangen - EBEErlangen, Deutschland05.03.2026 -
Lieferung von 420 Tonnen polymeren Flockungsmitteln zur FaulschlammentwässerungStEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöRKöln, Deutschland13.04.2026 -
Reinigungsmaterial, Hygienepapier und Desinfektionsmittel für die Stadtverwaltung ErfurtLandeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-VerdingungsstelleErfurt, Deutschland21.10.2025 -
Lieferung von flüssigem polymerem Flockungsmittel für die Kläranlage Halle-NordHWS GmbH Abteilung EinkaufHalle (Saale), Deutschland29.01.2026 -
Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für KläranlagenStadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünster, Deutschland24.08.2026 -
Rahmenvertrag zur Lieferung verschiedener Fällmittel für die WasserbehandlungWupperverbandWuppertal, Deutschland30.09.2025 -
Lieferung von Flockungshilfsmitteln für Entwässerungszentrifugen in Geldern und GochNiersverbandViersen, Deutschland05.08.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
KCKemira Chemicals Germany GmbHFrankfurt/ Main8008.10.20252,4 Mio. €fallend
SGSolenis Germany GmbH & Co. KGKrefeld7020.07.20261,1 Mio. €steigend
KIKRONOS INTERNATIONAL, Inc.Leverkusen7030.06.2026446 Tsd. €steigend
PGPolyChemie GmbHSaarbrücken4029.06.20260,01 €steigend
LDLyreco Deutschland GmbHBarsinghausen4007.04.2026634 Tsd. €stabil
RAREIFLOCK Abwassertechnik GmbHBaden-Baden4026.01.2026445 Tsd. €stabil
AHallpremio Handel GmbHDüsseldorf4002.12.2025252 Tsd. €fallend
DSDeutscher Straßen-Dienst GmbHKassel3024.08.2026 - fallend
BGBrenntag GmbHEssen3008.05.2026793 Tsd. €steigend
PWPeter W. Thielemann GmbHHollenstedt3007.11.2025381 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (50) · Bayern (46) · Baden-Württemberg (26) · Thüringen (21) · Berlin (21) · Hessen (21)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Lieferung von Flockungshilfsmitteln für das Klärwerk MannheimBrenntag GmbHStadt Mannheim Fachbereich Servicestelle Vergabe von Lieferleistungen/ Zentraler Einkauf (60.13)Mannheim, Deutschland
    2 Mio. €
    02.04.2024noch 7 Monate14.04.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von 120 Tonnen polymeren Flockungsmitteln zur SchlammeindickungSolenis Germany GmbH & Co. KG +2 weitereStEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöRKöln, Deutschland
    575 Tsd. €
    17.02.2025noch 11 Monate31.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Flüssigpolymeren zur Faulschlammentwässerung und ÜberschussschlammeindickungREIFLOCK ABWASSERTECHNIK GmbHStadt IbbenbürenIbbenbüren, Deutschland
    20.09.2024noch 12 Monate30.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Flockungsmitteln für das Gruppenklärwerk MemmingenREIFLOCK Abwassertechnik GmbHStadt MemmingenMemmingen, Deutschland
    254 Tsd. €
    29.08.2025noch 13 Monate31.10.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung polymerer FlockungsmittelPolyChemie GmbHLinksniederrheinische Entwässerungs-GenossenschaftKamp-Lintfort, Deutschland
    06.02.2025noch 13 Monate31.10.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von 150 Tonnen flüssigen Flockungshilfsmitteln zur SchlammentwässerungSolenis Germany GmbH & Co. KGStadt FürthFürth, Deutschland
    411 Tsd. €
    13.07.2026noch 21 Monate30.06.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle

Aktiv seit 2023 · 15 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr5Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 15 seit 2023Spitze KW 16 · 2026 · 5

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
CCCODA Computer und Programme GmbH129.06.2026503 Tsd. €
SGSB Grünbau GmbH108.04.2026395 Tsd. €
PGPolyChemie GmbH109.09.2025714 Tsd. €
YGYunex GmbH103.06.2024 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
21.07.2026Grünpflegeleistungen für Verkehrsflächen und Grünanlagen in ErfurtVergeben - -
18.05.2026Lieferung von 500 Notebooks und DockingstationsVergebenCCCODA Computer und Programme GmbH503 Tsd. €
29.04.2026Grünpflegeleistungen für Verkehrsgrünflächen in Erfurt (4 Gebietslose)Offen - -
28.04.2026Grünpflegeleistungen für Verkehrsflächen in Erfurt (Rasen-, Landschaftsrasen- und Gehölzpflege)Vergeben - -
27.04.2026Grünpflegeleistungen für Verkehrsflächen in ErfurtOffen - -
20.04.2026Lieferung von 500 Notebooks und DockingstationsOffen - -
17.04.2026Leerung, Transport und Einzahlung von Parkautomaten-HartgeldVergeben - -
17.04.2026Neubau und Ersatzneubau von Klärwerksanlagen mit Erd-, Abbruch- und KanalbauarbeitenVergeben - -
17.04.2026Ausbau Martin-Andersen-Nexö-Straße: Straßenerneuerung mit Leitungsbau und StraßenbeleuchtungVergeben - -
17.04.2026Maschinentechnische Anlagen (MTA) Königsstuhl und Einlaufzylinder für NachklärbeckenVergeben - -
16.04.2026Maschinelle Ausrüstung für Nachklärbecken: Räumerbrücke und AblaufrinneVergeben - -
02.01.2026Rahmenvereinbarung für Grasmahd und Mulchmahd an Verkehrsanlagen in ErfurtVergebenSGSB Grünbau GmbH395 Tsd. €
14.04.2025Rahmenvereinbarung zur Lieferung von FlockungshilfsmittelnVergebenPGPolyChemie GmbH714 Tsd. €
15.05.2024Wartung des Verkehrsrechnersystems der Stadt ErfurtVergebenYGYunex GmbH -
07.12.2023Dienstleistung für Arbeitgeber-Fahrradleasing von rund 350 FahrrädernOffen - -

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