Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: abf diagnostics GmbH

Auftragswert

€585k

Zuschlag am

14. Juli 2026

TED·507617-2026

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von DNA-Abstrichtupfern

LaborbedarfMedizinische ProdukteÖffentliche VerwaltungSicherheitsbehördenLaborbedarfMedizinprodukteForensikOeffentliche VerwaltungRahmenvertrag
Auftragswert
~€585k
Geschätzt · Konfidenz high
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von DNA-Abstrichtupfern für das Bundeskriminalamt aus. Der Auftrag umfasst ein Volumen von ca. 166.000 Einheiten über eine Laufzeit von vier Jahren. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung DNA-Abstrichtupfer für das BKA

VergabeHero-Einschätzung

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern sucht einen Lieferanten für DNA-Abstrichtupfer, die vom Bundeskriminalamt (BKA) für kriminaltechnische Untersuchungen benötigt werden. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von vier Jahren, in der insgesamt etwa 166.000 Tupfer abgerufen werden sollen. Da das einzige Zuschlagskriterium der Preis ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, die in der Lage sind, diese medizinischen Verbrauchsmaterialien in der geforderten Menge und Qualität konstant zu liefern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung DNA-Abstrichtupfer für das BKA

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 166.000 DNA-Abstrichtupfern mit einem Höchstwert von 585.150,00 € innerhalb von 4 Jahren.

CPV 38430000720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an abf diagnostics GmbH · €585k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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