Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Chemikalien für Landesverwaltungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.01.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
249.970 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.12.2024
CPV-Codes
Chemische Erzeugnisse (24000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
786238-2024
Verfahrensnummer
c1e57080-1d95-4eeb-9084-391f40ef29fa

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Kurzbeschreibung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Außenstelle Hannover, sucht einen Auftragnehmer für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung eines Kern- und eines ergänzenden Randsortiments an Chemikalien. Die Bestellungen sollen über den Webshop des LZN von Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung einschließlich der Inseln sowie von nachgeordneten Bereichen zweier thüringischer Ministerien abgerufen werden; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 249.970 Euro netto. Die Vereinbarung soll 730 Tage laufen, Angebote waren bis zum 28. Januar 2025 um 9:00 Uhr einzureichen; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.

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Leistungsbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Chemikalien. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das definierte Kernsortiment im Preisblatt hinausgehen. Das Randsortiment umfasst ausschließlich die Lieferung von weiteren Chemikalien. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Artikel abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln, das Thüringische Justizministerium inkl. nachgeordneter Bereiche und das Thüringische Ministerium für Inneres und Kommunales inkl. nachgeordneter Bereiche. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Chemikalien

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Chemikalien. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das definierte Kernsortiment im Preisblatt hinausgehen. Das Randsortiment umfasst ausschließlich die Lieferung von weiteren Chemikalien. Aus diesem Grund wird auf einen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters ein einheitlicher Rabattsatz für alle auf dieser Liste angegebenen Artikel abgefragt. Dieser Rabattsatz ist zwingend im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln, das Thüringische Justizministerium inkl. nachgeordneter Bereiche und das Thüringische Ministerium für Inneres und Kommunales inkl. nachgeordneter Bereiche. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

    Frist: 28.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

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LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Chemikalien

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) gemäß Angebotsvordruck erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 189985-2025

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