Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Arbeitsschutzartikeln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.06.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
650.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
KoPart eG
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe (18810000)
  • Sicherheitsschuhe (18830000)
  • Arbeitsschutzbrillen (33735100)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
377488-2026
Verfahrensnummer
9965e1d8-7817-4d3e-9103-3fef81b451d0

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die KoPart eG, die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf, beschafft Arbeitsschutzartikel für teilnehmende Mitgliedskommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Der geschätzte Auftragswert beträgt 650.000 Euro; der Kreis der nutzungsberechtigten öffentlichen Auftraggeber kann während der Laufzeit erweitert werden. Die Ausschreibung gilt für die Region Düsseldorf und sieht eine Frist bis zum 30. Juni 2026 vor.

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Leistungsbeschreibung

Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutz zu vergeben. Der Kreis, der am elektronischen Katalogeinkauf teilnehmenden Mitglieder kann jederzeit aus dem Mitgliederkreis der KoPart erweitert werden. Daneben können auch weitere öffentliche Auftraggeber Mitglied der KoPart eG werden und dann auf die Rahmenvereinbarungen zurückgreifen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutz650.000 EUR

    Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutz zu vergeben. Der Kreis, der am elektronischen Katalogeinkauf teilnehmenden Mitglieder kann jederzeit aus dem Mitgliederkreis der KoPart erweitert werden. Daneben können auch weitere öffentliche Auftraggeber Mitglied der KoPart eG werden und dann auf die Rahmenvereinbarungen zurückgreifen. Die KoPart eG tritt bei der Vergabe der Rahmenvereinbarungen ausschließlich als ausschreibende Stelle auf. Die Leistungsverzeichnisse werden nach Zuschlagserteilung in den elektronischen Katalogeinkauf der KoPart (Funktionsweise vergleichbar mit einem Webshop) integriert.

    Frist: 30.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

70 % Preis
70 %
Servicekonzept
15 %
Nachhaltigkeitskonzept 15 %
15 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 470623-2026

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