Abrufrahmenvertrag für Berufsbekleidung und Sicherheitsschuhe

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.10.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale EinkaufskoordinationProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.09.2025
Bekanntmachungsnummer
583263-2025
Verfahrensnummer
4f7d0054-3d2c-40e0-95e3-07a1f2817a46
CPV-Codes
18110000 · Berufskleidung; 18830000 · Sicherheitsschuhe

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Kurzbeschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Zentrale Einkaufskoordination in Münster, beschafft Berufsbekleidung und Sicherheitsschuhe für seine Einrichtungen in Westfalen-Lippe. Vorgesehen ist ein Abrufrahmenvertrag, über den die benötigten Artikel bedarfsgerecht bestellt werden können. Die Lieferung soll ab dem 1. Dezember 2025 erfolgen; Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2025, 7:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Berufsbekleidung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Berufsbekleidung

    Abschluss eines Abrufrahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von Berufsbekleidung und Sicherheitsschuhen für die Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zum 01.12.2025

    Frist: 09.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er /sie das Gewerbe angemeldet hat; - er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führt nur zum Ausschluss iSv § 124 Abs. 2 GBW i.V.m. § 22 LkSG, sofern das Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich des vorgenannten Gesetzes fällt. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist für den LWL eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zu Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen LWL abzugeben. Der Auftraggeber darf jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben überprüfen und entsprechende Auskünfte einholen oder Bestätigungen verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Berufsbekleidung

Serviceleistungen
10 %
Nachhaltigkeit
10 %
Preis
80 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er /sie das Gewerbe angemeldet hat; - er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führt nur zum Ausschluss iSv § 124 Abs. 2 GBW i.V.m. § 22 LkSG, sofern das Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich des vorgenannten Gesetzes fällt. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist für den LWL eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zu Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen LWL abzugeben. Der Auftraggeber darf jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben überprüfen und entsprechende Auskünfte einholen oder Bestätigungen verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 822534-2025
Vergleichbare Verfahren261vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag210 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 21 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (154) · Bayern (19) · Baden-Württemberg (18) · Niedersachsen (15) · Sachsen (13) · Mecklenburg-Vorpommern (6)

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    24.06.2024noch 23 Monate31.08.2028
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Landschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale Einkaufskoordination

Aktiv seit 2023 · 8 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr3Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 8 seit 2023Spitze KW 52 · 2023 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Schulmobiliar für Förderschulen im Rahmen eines AbrufrahmenvertragsVS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KGLandschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale EinkaufskoordinationMünster, Deutschland
    01.12.2025noch 14 Monate30.11.2027
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  • Abrufrahmenvertrag für Berufsbekleidung und SicherheitsschuheM. Reuschenbach GmbH & Co.KGLandschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale EinkaufskoordinationMünster, Deutschland
    09.11.2025noch 14 Monate30.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Waschpflege und Anmietung von Mikrofaser-ReinigungstextilienClean+ GmbH & Co.KGLandschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale EinkaufskoordinationMünster, Deutschland
    01.07.2026noch 21 Monate30.06.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Kauf, Lieferung und Montage von FensterdekorationenLübke GmbH & Co. KGLandschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale EinkaufskoordinationMünster, Deutschland
    01.07.2026noch 21 Monate30.06.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wäscheversorgung für LWL-Kliniken in Westfalen-LippeCWS Healthcare Deutschland GmbH & Co. KG +2 weitereLandschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale EinkaufskoordinationMünster, Deutschland
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2033 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
08.04.2026Rahmenvertrag für Waschpflege und Anmietung von Mikrofaser-ReinigungstextilienVergebenCGClean+ GmbH & Co.KG -
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