Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Logistik von Matratzen für Studentenwohnheime
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.10.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 750.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Studierendenwerk WürzburgProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.09.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 570915-2024
- Verfahrensnummer
- bfeb1a22-77a2-45ab-8ce9-5072e20a469e
- CPV-Codes
- 39143112 · Matratzen
Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?
Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.
Kurzbeschreibung
Das Studierendenwerk Würzburg sucht ein Unternehmen für die Belieferung seiner Studentenwohnheime mit Matratzen einschließlich der logistischen Abwicklung. Die Lieferstellen verteilen sich auf Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg und Bamberg; die Bedarfsmengen werden sukzessive abgerufen. Die Rahmenvereinbarung soll am 1. Januar 2025 beginnen und endet bei Erreichen eines Gesamtkontingents von 850.000 Euro, spätestens zu einem im Datensatz unvollständig angegebenen Enddatum; der geschätzte Auftragswert beträgt 750.000 Euro.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Studentenwohnheime mit Matratzen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen. Die Laufzeit beginnt am 01 01 .202 5 und endet zum 31 .1 2 Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 850.000,00 EUR erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Matratzen
Die Anlieferstellen des Studierendenwerks Würzburg sind auf das gesamte Stadtgebiete Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg und Bamberg verteilt und rufen ihre Bedarfsmengen sukzessive über den Einkauf Non-Food ab. Die logistische Abwicklung erfolgt durch den Auftragnehmer. Genauere Informationen zu den Lieferstellen werden nach der Auftragsvergabe bekannt gegeben. Der Auftrag-nehmer hat Anspruch auf eine umfassende Beschreibung der Gegebenheiten vor Ort. Die Abnahmemenge pro Lieferanschrift ist unterschiedlich, in der Regel zwischen 50 bis 300 Stück. Sollten weitere Stellen während der Vertragslaufzeit hinzukommen, sind diese für die weitere Laufzeit zu den gleichen Bedingungen vom Auftragnehmer mit aufzunehmen und zu beliefern. Details zu eventuellen Anlieferzeiten sowie Ansprechpartnern gehen aus dem jeweiligen Einzelauftrag hervor. Sämtliche Artikel des Leistungsverzeichnisses sind vom Auftragnehmer innerhalb von maximal 6 Wochen nach Auftragseingang an die Bedarfsstelle auszuliefern. Lieferverzögerungen sind dem Auf-traggeber unverzüglich in Form einer Auftragsbestätigung mitzuteilen. Im Falle einer Überschreitung der o. g. Lieferzeit behält sich der Auftraggeber einen Deckungskauf bei einem Drittlieferanten vor. Sollte der Zustand der Lieferverzögerung dauerhaft über einen sechs Wochen anhalten, behält sich der Auftraggeber die Kündigung des Vertrags vor. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Anlieferung erfolgt frei Verwendungs-stelle an die jeweils bezeichnete Lieferadresse, das heißt an den jeweiligen Aufstellungs- / Lagerort. Die Warenlieferung erfolgt ab dem 01.01.2025 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Lieferung der neuen Matratzen sowie deren Vertragen in die vorgesehenen Räumlichkeiten mit eigenem, qualifiziertem Personal durchzuführen. Die ordnungs-gemäße Platzierung der Matratzen an den vom Auftraggeber angegebenen Standorten ist ebenfalls Bestandteil der Leistung. Alle genannten Leistungen, einschließlich der dafür erforderlichen Personalressourcen, sind im Ge-samtpreis enthalten und dürfen nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Lieferung und Installation neuer Matratzen die fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung der ausgetauschten Altmatratzen unentgeltlich durch-zuführen. Die Entsorgung hat gemäß den geltenden gesetzlichen und umwelttechnischen Standards zu erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle relevanten Nachweise über die ordnungsgemäße Entsor-gung auf Verlangen des Auftraggebers vorgelegt werden können. Jegliche Kosten, die im Zusam-menhang mit der Entsorgung der Altmatratzen entstehen, sind vom Auftragnehmer zu tragen und sind bereits im Gesamtpreis der Leistung enthalten. Zudem ist der Auftragnehmer dafür verantwortlich, das gesamte Verpackungsmaterial und die aus-getauschten Altmatratzen unmittelbar nach der Lieferung und Installation fachgerecht und umweltgerecht zu entsorgen. Diese Entsorgung erfolgt ebenfalls durch eigenes Personal des Auftragnehmers.
Frist: 30.10.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Beschreibung Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB) Eine Nachforderung der fehlenden Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV ist vorliegend weder geboten noch erforderlich. Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit wie vorliegend, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Es besteht insoweit jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Nachforderung.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Matratzen
- Die Bieter sind angehalten, den Gesamtpreis unter Berücksichtigung aller geforderten Leistungen und Bedingungen anzugeben. Angebote, die die geforderten Leistungen nicht vollständig abdecken oder von den angegebenen Bedingungen abweichen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Beschreibung Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB) Eine Nachforderung der fehlenden Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV ist vorliegend weder geboten noch erforderlich. Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit wie vorliegend, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Es besteht insoweit jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Nachforderung.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 33108-2025
Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast
Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
|---|---|---|---|
| Lieferung von Matratzen für Wohnheime in München und OberbayernStudierendenwerk München Oberbayern | München, Deutschland | 02.10.2025 | 1,5 Mio. € |
| Rahmenvereinbarung für Büro- und Wohnheimmöbel (4 Lose)Studierendenwerk München Oberbayern | München, Deutschland | 29.04.2026 | 1,6 Mio. € |
| Rahmenvereinbarung zur Lieferung von etwa 8.000 MatratzenLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1 | München, Deutschland | 27.10.2025 | - |
| Rahmenvereinbarung über den Kauf von Wurstwaren für HochschulgastronomieStudierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz | Regensburg, Deutschland | 02.06.2026 | - |
| Lieferung von rund 8.000 MatratzenLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1 | München, Deutschland | 09.09.2026 | - |
| Rahmenvertrag zur Lieferung von trockenen, frischen, tiefgekühlten und Bio-TeigwarenStudierendenwerk München Oberbayern | München, Deutschland | 23.10.2025 | 727 Tsd. € |
| Lieferung von Heimtextilien, Bettwaren, Matratzen und MatratzenzubehörStadt Leipzig | Leipzig, Deutschland | 23.07.2026 | 196 Tsd. € |
| Berufskleidung als Mietwäsche mit umfassendem Wäscheservice für HochschulgastronomieStudierendenwerk München Oberbayern | München, Deutschland | 17.02.2026 | 1,6 Mio. € |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TGTroiber GmbH & Co. KG | Hofkirchen | 9 | 0 | 05.08.2026 | 675 Tsd. € | steigend |
| ELEGV Lebensmittel für Großverbraucher AG | Unna | 8 | 0 | 28.05.2026 | 1,8 Mio. € | fallend |
| MGMiesbacher Gastroservice GmbH | Miesbach | 6 | 0 | 07.11.2025 | 3,2 Mio. € | fallend |
| SGSAXHO Guest Supplies GmbH | Dresden | 4 | 0 | 31.08.2026 | 620 Tsd. € | fallend |
| IKInnstolz Käsewerk Roiner KG | Rotthalmünster | 4 | 0 | 22.06.2026 | 744 Tsd. € | steigend |
| AHallpremio Handel GmbH | Düsseldorf | 4 | 0 | 01.12.2025 | 323 Tsd. € | fallend |
| CMCID medic Deutschland GmbH | Stammahm | 4 | 0 | 08.09.2025 | 4,5 Mio. € | fallend |
| SGStiegelmeyer GmbH & Co. KG | Herford | 4 | 0 | 04.08.2025 | 333,67 € | fallend |
| PUPlanen und Einrichten pro office GmbH | Mönchengladbach | 4 | 0 | 09.09.2024 | - | stabil |
| AGASS-Einrichtungssysteme GmbH | Stockheim | 3 | 0 | 17.09.2025 | 430 Tsd. € | fallend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (104) · Nordrhein-Westfalen (46) · Baden-Württemberg (26) · Hessen (15) · Sachsen-Anhalt (15) · Sachsen (14)| SMStudierendenwerk München Oberbayern | München | 37 | 03.07.2026 |
| SNStudierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz | Regensburg | 15 | 25.06.2026 |
| FFF&W Fördern & Wohnen AöR | Hamburg | 6 | 07.08.2026 |
| SOStudierendenwerk Oberfranken | Bayreuth | 5 | 27.07.2026 |
| BFBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr | Bonn | 5 | 20.05.2026 |
| SHStudentenwerk Halle AöR | Halle (Saale) | 5 | 18.05.2026 |
| SWStadt Wuppertal | Wuppertal | 5 | 23.01.2025 |
| LSLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf | Stuttgart | 4 | 05.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Ausstattung für dezentrale Unterkünfte im Landkreis KelheimCID medic Deutschland GmbH +4 weitereLandkreis KelheimKelheim, Deutschland325 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.12.2025noch 2 Monate01.12.2026
- Lieferung von Matratzen für Wohnheime in München und Oberbayernmso maja schattkowsky objektausstattungStudierendenwerk München OberbayernMünchen, Deutschland1,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet21.11.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Ersatzbeschaffung von Pflegebetten, Matratzen und ZubehörStiegelmeyer GmbH & Co. KGDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und ITLandshut, Deutschland235 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.11.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Lieferung von Möbeln und Matratzen für Gemeinschaftsunterkünfte in OberbayernEICHSTÄDTER GmbH +1 weitereRegierung von OberbayernMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.06.2026noch 9 Monate30.06.2027
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von etwa 8.000 MatratzenAuftragnehmer nicht veröffentlichtLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.09.2025noch 16 Monate31.01.2028
- Elektrische Niedrig-Pflegebetten mit Zubehör und Nachttischen inklusive Lieferung und Montagewissner-bosserhoff GmbHMÜNCHENSTIFT GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt MünchenMünchen, Deutschland1,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.02.2026noch 17 Monate09.02.2028
Studierendenwerk Würzburg
Aktiv seit 2024 · 2 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| MMmso Maja Schattkowsky objektausstattung | 1 | 10.01.2025 | 850 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Logistik von Matratzen für Studentenwohnheimemso Maja Schattkowsky objektausstattungStudierendenwerk WürzburgWürzburg, Deutschland850 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.01.2025noch 27 Monate31.12.2028
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 21.04.2026 | Schlüsselfertiger Neubau eines Studierendenwohnheims in Würzburg | Offen | - | - |
| 23.09.2024 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Logistik von Matratzen für Studentenwohnheime | Vergeben | MMmso Maja Schattkowsky objektausstattung | 850 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenVerpackungs-, Reinigungs- und Hygieneartikel für Studentenwerke der Einkaufskooperation Ost
Jena · Offen · Frist 30.09.2026
Das Studierendenwerk Thüringen beschafft im Rahmen der Einkaufskooperation Ost Verpackungsmaterial, Reinigungsmaterial und Hygieneartikel zur Lieferung auf Abruf. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,32 Millionen Euro; beliefert werden Studentenwerke in mehreren Regionen Ostdeutschlands. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
52 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Matratzenreinigung
Landsberg · Offen · Frist 11.11.2026
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Landsberg am Lech schreibt eine Rahmenvereinbarung für die professionelle Reinigung von Matratzen aus. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Dienstleistung im Bereich der Gebäudereinigung und Hygiene. Die Laufzeit und das genaue Volumen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
51 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung frischer Eier
Offen · Frist 26.10.2026
Das Studierendenwerk Oberfranken beschafft frische Eier im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die Ausschreibung betrifft die Region Bayern. Die Frist endet am 25. Oktober 2026 um 23:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
50 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Tischlerbedarf aus Holz
Hamburg · Offen · Frist 16.10.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR in Hamburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung verschiedene Tischlerartikel aus Holz für das eigene Handwerkerteam. Die genauen Materialien, Abmessungen und weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Leistungszeitraum beträgt 365 Tage; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
48 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung verschiedener Malerartikel
Hamburg · Offen · Frist 28.09.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR in Hamburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung verschiedene Malerartikel für das eigene Handwerkerteam. Die benötigten Materialien und Abmessungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Die Vertragslaufzeit beträgt 365 Tage, und Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 09:30 Uhr eingereicht werden.
48 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Maler-Sonderbedarfen
Hamburg · Offen · Frist 28.09.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR in Hamburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Maler-Sonderartikel für das eigene Handwerkerteam. Einzelheiten zu Materialien und Abmaßen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vereinbarung gilt für 365 Tage; Angebote können bis zum 28. September 2026 um 10:30 Uhr eingereicht werden.
47 % ähnlichRahmenvertrag für Umzugs- und Einlagerungsleistungen in Krefeld und Mönchengladbach
Mönchengladbach · Offen · Frist 06.10.2026
Die Hochschule Niederrhein sucht einen Rahmenvertrag für Umzugs- und Einlagerungsleistungen an ihren Standorten in Krefeld und Mönchengladbach. Der Vertrag soll zum 1. Januar 2027 beginnen; die Frist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
47 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Milch und Milchprodukten
Straubing · Offen · Frist 29.09.2026
Die Bürgerspitalstiftung Straubing sucht einen Lieferanten für die regelmäßige Belieferung des Seniorenheims St. Nikola und des Bürgerheims mit Milch und Milchprodukten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 75.000 Euro; die Lieferung erfolgt in Straubing, und Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 08:15 Uhr eingereicht werden.
46 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Versandkartonagen
Ditzingen · Offen · Frist 06.10.2026
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Logistikzentrum Baden-Württemberg in Ditzingen, beschafft Versandkartonagen. Pro Jahr sind mindestens 57.500 Stülpschachteln mit Deckel in verschiedenen Größen und 800 Faltschachteln vorgesehen; geschätzt werden 67.000 beziehungsweise 1.000 Stück, maximal 134.000 beziehungsweise 2.000 Stück. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
45 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial
Bayreuth · Offen · Frist 25.09.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern beschafft Büromaterial im Rahmen einer Liefer-Rahmenvereinbarung. Die Lieferungen sind für Verwaltungsgebäude und Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, Bayern Süd und Schwaben in Bayern vorgesehen. Die Vereinbarung läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030; Angebote können bis zum 25. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
45 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygiene- und Sanitärmaterial
Offen · Frist 02.10.2026
Der Medizinische Dienst Sachsen, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschafft Hygiene- und Sanitärmaterial für seine fünf Standorte in Dresden, Chemnitz, Bautzen, Leipzig und Zwickau. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Januar 2027 und läuft zunächst zwei Jahre; sie kann zweimal um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 18:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
45 % ähnlichLieferung von Fertigprodukten für die Hochschulgastronomie
München · Offen · Frist 15.10.2026
Das Studierendenwerk München Oberbayern beschafft Fertigprodukte und weitgehend vorbereitete Lebensmittel für seine Betriebsstellen der Hochschulgastronomie in München und Umgebung. Die Rahmenvereinbarung umfasst vier Lose: tiefgekühlte Produkte, verzehrfertige frische Salate, kühlpflichtige frische Fertiggerichte und Saucen sowie tiefgekühlte Convenience-Knödel; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 3,02 Millionen Euro. Die Laufzeit ist vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Januar 2028 vorgesehen, mit drei einjährigen Verlängerungsoptionen; Angebote sind bis zum 15. Oktober 2026 um 11:00 Uhr einzureichen.
44 % ähnlichRahmenvereinbarung zur regelmäßigen Lieferung von Grundnahrungsmitteln und Konserven
Straubing · Offen · Frist 29.09.2026
Die Bürgerspitalstiftung Straubing beschafft eine Rahmenvereinbarung für die regelmäßige Lieferung verschiedener Lebensmittel und Konserven an das Seniorenheim St. Nikola und das Bürgerheim. Der geschätzte Auftragswert beträgt 315.000 Euro. Die Lieferungen erfolgen für Einrichtungen in Straubing; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
44 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung verschiedener Elektroartikel
Hamburg · Offen · Frist 28.09.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR in Hamburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung verschiedene Elektroartikel für das eigene Handwerkerteam. Die Einzelheiten zu Material, Abmessungen und weiteren Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vereinbarung gilt voraussichtlich 365 Tage; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
44 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Tischlerbeschlägen
Hamburg · Offen · Frist 16.10.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR aus Hamburg beschafft diverse Tischlerartikel und Beschläge für das eigene Handwerkerteam. Die genauen Materialien, Abmessungen und weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Rahmenvereinbarung gilt für 365 Tage; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 07:30 Uhr.
43 % ähnlichRahmenvereinbarung für Sanitätsmobiliar
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften · Offen · Frist 28.09.2026
Die Bundeswehrverwaltung beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Sanitätsmobiliar, also Möbel für medizinische beziehungsweise sanitätsdienstliche Bereiche. Genaue Mengen, der Auftragswert und eine Region sind nicht angegeben; die Frist endet am 28. September 2026 um 06:00 Uhr UTC.
43 % ähnlichRahmenvereinbarung für Lieferung und Montage von Büromöbeln sowie Bürodrehstühlen
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Schönebeck (Elbe) beschafft eine Rahmenvereinbarung über die schrittweise Lieferung und Montage von Büromöbeln sowie die Lieferung ergonomischer Bürodrehstühle für ihre Verwaltungsgebäude. Vorgesehen sind etwa 40 bis 60 Sitz-/Stehtische mit Rollcontainern, verschiedene Aktenschränke und Sideboards sowie etwa 20 bis 50 Bürodrehstühle. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab Auftragserteilung; Leistungsort ist Schönebeck (Elbe), und Angebote müssen bis zum 29.09.2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
42 % ähnlichRahmenvertrag für elektrisch verstellbare Krankenhausbetten und Nachttische
Cottbus · Offen · Frist 02.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem in Cottbus beschafft fabrikneue, elektrisch verstellbare Krankenhausbetten für Erwachsene und Kinder sowie Nachttische für den stationären Krankenhausbetrieb. Zum Leistungsumfang gehören Lieferung, Montage, Funktionsprüfung, Einweisung, Dokumentation, Gewährleistung und kompatibles Zubehör; Kinderbetten müssen für innerklinische Transporte mit einem freigegebenen integrierten Akku ausgestattet sein. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
42 % ähnlichRahmenvertrag für Wartung und Beschaffung von Tafelwasserschankanlagen
Cottbus · Offen · Frist 01.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem KdöR in Cottbus sucht einen Rahmenvertrag für die Instandhaltung und Beschaffung von Tafelwasserschankanlagen mit Festwasseranschluss. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere halbjährliche Wartungen, ganzjährige Störungsbearbeitung auf Abruf, zusätzliche Prüfungen nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Lieferung und Inbetriebnahme verschiedener Gerätetypen und Filter. Angebote sind bis zum 1. Oktober 2026 um 8:00 Uhr einzureichen; die Leistung ist der Region Cottbus zugeordnet.
42 % ähnlichLieferung von 380 Klinikbetten mit Nachtschränken und Matratzen
Buxtehude · Offen · Frist 30.09.2026
Die LEG gGmbH aus Buxtehude beschafft für die Elbe Kliniken Stade-Buxtehude am Standort Stade insgesamt 380 Klinikbetten einschließlich Nachtschränken und Matratzen für Erwachsenenstationen. Auszustatten sind sechs Ebenen mit elf Stationen im neuen Bettenhaus; vorgesehen sind Standard-Patientenbetten und Wahlleistungsbetten. Die Anlieferung soll ab Anfang Februar 2027 in abgestimmten Teillieferungen erfolgen, die Inbetriebnahme ist für Anfang März 2027 geplant. Der geschätzte Auftragswert beträgt 925.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 30. September 2026.
41 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: mso Maja Schattkowsky objektausstattung
Zuschlagswert: 850.000 EUR · Vertragsschluss: 10.01.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
282 vergleichbare Verfahren, davon 209 mit erfasstem Zuschlag · 220 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 570.237,18 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 67 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Troiber GmbH & Co. KG · Hofkirchen
9 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG · Unna
8 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Miesbacher Gastroservice GmbH · Miesbach
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SAXHO Guest Supplies GmbH · Dresden
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Innstolz Käsewerk Roiner KG · Rotthalmünster
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
allpremio Handel GmbH · Düsseldorf
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CID medic Deutschland GmbH · Stammahm
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Stiegelmeyer GmbH & Co. KG · Herford
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Planen und Einrichten pro office GmbH · Mönchengladbach
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ASS-Einrichtungssysteme GmbH · Stockheim
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Ausstattung für dezentrale Unterkünfte im Landkreis Kelheim
Landkreis Kelheim · Kelheim
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.12.2026
Auftragnehmer: CID medic Deutschland GmbH +4 weitere
Vertragsschluss: 01.12.2025
Zuschlagswert: 325.000 EUR
- Lieferung von Matratzen für Wohnheime in München und Oberbayern
Studierendenwerk München Oberbayern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: mso maja schattkowsky objektausstattung
Vertragsschluss: 21.11.2025
Zuschlagswert: 1.650.000 EUR
- Ersatzbeschaffung von Pflegebetten, Matratzen und Zubehör
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT · Landshut
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Stiegelmeyer GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 04.11.2024
Zuschlagswert: 234.738 EUR
- Lieferung von Möbeln und Matratzen für Gemeinschaftsunterkünfte in Oberbayern
Regierung von Oberbayern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2027
Auftragnehmer: EICHSTÄDTER GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 02.06.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von etwa 8.000 Matratzen
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2028
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Elektrische Niedrig-Pflegebetten mit Zubehör und Nachttischen inklusive Lieferung und Montage
MÜNCHENSTIFT GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt München · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 09.02.2028
Auftragnehmer: wissner-bosserhoff GmbH
Vertragsschluss: 09.02.2026
Zuschlagswert: 1.837.845,1 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Studierendenwerk Würzburg
97072 · Würzburg
vergabe@swerk-wue.de+49 9318005-2242 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer Nordbayern
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de098153-1277
Vergabestelle
vergabe@swerk-wue.de+49 9318005-224
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 15:26 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 23.09.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:46 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
Leistungen und Preise ansehen