Lieferung von Matratzen für Wohnheime in München und Oberbayern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.10.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.500.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
01.09.2025
CPV-Codes
Matratzen (39143112)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
569380-2025
Verfahrensnummer
9c478914-2151-4b73-906a-06a4015bdc18

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Studierendenwerk München Oberbayern sucht ein Unternehmen für die Lieferung von Matratzen an seine Wohnheime. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem geschätzten Wert von 1,5 Millionen Euro geschlossen werden; die maximale Auftragssumme beträgt 1,65 Millionen Euro netto. Die Laufzeit beginnt am 1. Januar 2026 und endet zunächst am 31. Dezember 2026, mit drei möglichen Verlängerungen um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31. Dezember 2029. Angebote können bis zum 2. Oktober 2025 um 11:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Wohnheime des Studierendenwerks München Oberbayern. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Es besteht eine 3-malige Option auf Verlängerung um je ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn nicht spätestens 5 Monate vor Vertragsende gekündigt wurde. Nach 3-maliger möglicher Verlängerung endet das Vertragsverhältnis automatisch zum 31.12.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i.H.v. EUR 1.650.000,00 netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Matratzen1.500.000 EUR

    Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Wohnheime des Studierendenwerks München Oberbayern. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Es besteht eine 3-malige Option auf Verlängerung um je ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn nicht spätestens 5 Monate vor Vertragsende gekündigt wurde. Nach 3-maliger möglicher Verlängerung endet das Vertragsverhältnis automatisch zum 31.12.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn die Maximalauftragssumme i.H.v. EUR 1.650.000,00 netto erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.

    Frist: 02.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Matratzen

Preis: max. 100 Punkte (Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung_Matratzen.pdf)

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 776775-2025

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