Rahmenvereinbarung zur Lieferung technischer Kraftfahrzeuganhaltesysteme

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.06.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
220.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.05.2025
CPV-Codes
Polizeiausrüstung (35200000)
Bekanntmachungsnummer
301455-2025
Verfahrensnummer
96f8bc2a-1443-4337-817f-b53fdbf2e1d3

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Kurzbeschreibung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Landesbetrieb und Außenstelle Hannover, beschafft im Auftrag der niedersächsischen Polizei technische Sperren als Kraftfahrzeuganhaltesysteme. Die Rahmenvereinbarung gilt für Polizeidienststellen in Niedersachsen einschließlich der niedersächsischen Inseln sowie für die Polizei der Freien Hansestadt Bremen; der geschätzte Auftragswert beträgt 220.000 Euro netto. Die Laufzeit beträgt 365 Tage, und Angebote müssen bis zum 11. Juni 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Technischer Sperren als Kraftfahrzeuganhaltesystem für die Polizeidienststelen des Landes Niedersachsen inkl. der Niedersächsischen Inseln und die Polizeidienststellen der Freien Hansestadt Bremen. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln und die Polizeidienststellen der Freien Hansestadt Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Technischer Sperre als Kraftfahrzeuganhaltesystem

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Technischer Sperren als Kraftfahrzeuganhaltesystem für die Polizeidienststelen des Landes Niedersachsen inkl. der Niedersächsischen Inseln und die Polizeidienststellen der Freien Hansestadt Bremen. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln und die Polizeidienststellen der Freien Hansestadt Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 11.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Technischer Sperre als Kraftfahrzeuganhaltesystem

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 413174-2025

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