Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Bereitstellung und Wartung von Multifunktionsgeräten

Was wird ausgeschrieben
Das Essener Systemhaus schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Bereitstellung und Wartung von Multifunktionsgeräten aus. Der Auftrag wird ausschließlich als Leasingmodell abgewickelt. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 1440 Tage.
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Das Essener Systemhaus (ESH), als eigenbetriebsähnliche Einrichtung und IT-Dienstleister der kreisfreien Stadt Essen, beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Bereitstellung sowie Wartung von Multifunktionsgeräten.
Das Essener Systemhaus, der IT-Dienstleister der Stadt Essen, sucht einen Partner für die Bereitstellung von Multifunktionsgeräten. Dabei handelt es sich um Geräte, die drucken, scannen und kopieren können. Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung vergeben, was bedeutet, dass die Geräte über einen Zeitraum von etwa vier Jahren (1440 Tage) bei Bedarf abgerufen werden können. Die Beschaffung erfolgt ausschließlich über ein Leasingmodell, bei dem die Geräte gemietet statt gekauft werden.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und §123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 123 Abs. 4 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Siehe Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe und § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Die Vergabestelle behält sich vor, Bietende gem. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist - fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder - fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss der Bietenden vom weiteren Vergabeverfahren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für wesentliche Preisangaben (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotDie Beschaffung erfolgt als ausschließlich im Leasing.
Zeitplan
- 16. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung