Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Produktion von Videobeiträgen und Livestreams aus. Der Auftrag umfasst die Erstellung von Reportagen, Erklärvideos, Statements und Live-Übertragungen für Social-Media-Kanäle und Webseiten. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage bei einem geschätzten Gesamtwert von 600.000 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit seinen Standorten in Bonn und Berlin verfolgt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit das Ziel, das gesamte Themenspektrum des Ministeriums einer breiten Öffentlichkeit sowie der Presse aktuell und zielgruppengerecht zu präsentieren und entsprechende Informationen zugänglich zu machen. Um die Attraktivität des Internetauftritts und der Social-Media-Kanäle des Hauses weiter zu steigern und die Vielfalt von Kommunikationskanälen zeitgemäß zu nutzen, sollen Videobeiträge und Livestreams eingesetzt werden. Die Videobeiträge und Livestreams sollen vorrangig auf den Social-Media-Kanälen sowie den Internetseiten des BMUKN veröffentlicht werden, um aktuelle politische Themen niedrigschwellig und anschaulich zu vermitteln und der interessierten Öffentlichkeit die digitale Live-Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen oder mit der Hausleitung über digitale Live-Formate direkt ins Gespräch zu kommen. Einzelne Aufnahmen werden auch an Kooperationspartner*innen der Auftraggeberin (AG’in) oder Interessierte zur freien Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung sowie für öffentliche und nichtöffentliche Vorführungen weitergegeben.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sucht einen Dienstleister für die Produktion von Videoinhalten und Livestreams. Ziel ist es, politische Themen des Ministeriums anschaulich für soziale Medien und die eigene Website aufzubereiten. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung über vier Jahre angelegt, wobei die konkreten Leistungen bei Bedarf abgerufen werden. Im Durchschnitt sind jährlich etwa 37 verschiedene Formate wie Reportagen, Erklärvideos und Livestreams geplant. Interessierte Unternehmen müssen neben einem Preisangebot auch ein inhaltliches Konzept für eine beispielhafte Kurzreportage sowie ein Nachhaltigkeitskonzept einreichen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
- Einreichung eines Konzepts für eine Kurzreportage zum Thema Sozialer Klimaschutz
- Einreichung eines Konzepts zur nachhaltigen Durchführung der Leistung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet. Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zuachten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Aufteilung in Lose
1 LotDas BMUKN beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams zu aktuellen politischen Entwicklungen und ressortrelevanten Themen zu vergeben. Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils nach Bedarf durch die AG‘in einzeln beauftragt. Im Jahresdurchschnitt ist mit etwa 1 Reportage und 2 Erklärvideos, etwa 30 Statements und etwa 4 Livestreams (über Website und Social-Media-Kanäle) zu rechnen. Die Anlässe reichen dabei von z. B. Pressekonferenzen, Presse-Statements über Grußworte, Kurzbotschaften, Stellungnahmen bis hin zu Tagesveranstaltungen und Mehrtagesveranstaltungen. Zudem ist die Erstellung von tagesaktuellen Clips aus bestehendem oder angekauftem Bild- und Videomaterial in Form von Collagen, Slideshows und GIFs für Social Media gefordert, der Durchschnitt liegt hier bei ungefähr 2 Clips pro Woche. Auch der rechtskonforme Einsatz von KI-basiertem Ton- und Bewegtbildmaterial ist – unter Maßgabe der nötigen gesetzlichen Kennzeichnungspflichten – einsetzbar in der Produktion. Die zu erbringende Leistung unterteilt sich in mehrere Leistungspakete: 1. Intro und Outro 2. Erstellung Social-Media-Video 3. Ergänzende Leistungen Social Media-Video nach Bedarf 4. Videobeitrag Statement 5. Videobeitrag Interview 6. Videobeitrag Mitschnitt 7. Videobeitrag Reportage 8. Erklärfilm/Animationsfilm 9. Livestream mobil 10. Audio-Video-Medienpaket sowie sonstiger optionaler Leistungen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price40%
Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien" ausgewertet.
- quality50%
1. Für die allgemeinverständliche und lebendige Darstellung des Themas „Sozialer Klimaschutz“ soll eine Kurzreportage (Dauer ca. 3 Minuten) konzipiert werden. Ziel ist es, die Bedeutung des Themas für alle gesellschaftlichen Bereiche und die Alltagsrelevanz für die Bürger*innen darzustellen. Die Kurzreportage soll für die Verwendung auf http://www.bundesumweltministerium.de/ und https://www.youtube.com/user/Umweltministerium geeignet sein. Alle relevanten Informationen zum Thema finden sich auf https://www.bundesumweltministerium.de/. a) Gesamtkonzept für die Kurz-Reportage. Das Konzept darf einen Umfang von max. 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Inhaltlich muss es die folgenden Punkte berücksichtigen: - eine Erläuterung der grundlegenden Idee der Kurzreportage - Erläuterungen zur Bildsprache und ggfs. besonderen Stilmitteln wie Zeitraffer, Luftaufnahmen, Animationen, Texttafeln etc. b) Ein Drehbuch mit dem gesamten Sprechertext (inklusive Interviewfragen) für die Kurzreportage (Umfang max. 1 DIN-A4-Seite). c) Drehplan inklusive Zeitplan, Drehorte, Protagonist*innen, Interviewpartner*innen, Liste der einzuholenden Genehmigungen, ggfs. Verwendung von Stockmaterial (Umfang max. 1 DIN-A4-Seite). 2. Es ist ein Konzept für ein wiederkehrendes Video-Format für Social Media, welches die verschiedenen Themen des BMUKN kurz erklärt, zu erstellen. Das Format soll einen hohen Wiedererkennungswert haben und komplexe Themen bürgernah und anschaulich aufbereiten. Die Videos sollen eine Dauer von maximal 1 Minute haben und für die Verwendung auf den Social Media-Kanälen des BMUKN geeignet sein. Gesamtkonzept für das wiederkehrende Social Media-Format. Das Konzept darf einen Umfang von max. 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Inhaltlich muss es die folgenden Punkte berücksichtigen: - eine Erläuterung der grundlegenden Idee des Formats - Erläuterungen zur Bildsprache und ggfs. besonderen Stilmitteln, die den Wiedererkennungswert schaffen - Idee zur Einbindung der User*innen. Formelle Anforderungen und Hinweise an die Konzepte (Aufgaben 1 und 2): Die Konzepte sind in deutscher Sprache unter Beachtung folgender Vorgaben abzufassen: - Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,2-zeilig - Es dürfen jeweils maximal 2 DIN-A4-Seiten für den Konzepten vorangestellte nicht wertungsrelevante Inhalte verwendet und beigefügt werden (z.B. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis usw.). - Anlagen dürfen den Konzepten nicht beigefügt werden. - Sämtliche Seitenvorgaben umfassen auch alle in den Text eingebetteten bzw. angehängten Elemente z.B. Grafiken oder Diagramme. - Alle Seiten und deren Inhalte, welche den vorgegebe nen maximalen Umfang überschreiten, werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Aus Gründen der Gleichbehandlung sind die formalen Vorgaben zu Seiten- und Textumfang (Schriftgröße usw.) strikt einzuhalten.
- quality10%
In einem Konzept ist zu beschreiben, wie eine nachhaltige Durchführung der Leistung möglich ist (siehe Leistungsbeschreibung, Formular 3.1 der Vergabeunterlagen). Das Konzept darf einen Umfang von 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Formelle Anforderungen und Hinweise an das Konzept: Das Konzept ist in deutscher Sprache unter Beachtung folgender Vorgaben abzufassen: - Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,2-zeilig - Es dürfen maximal 2 DIN-A4-Seiten für dem Konzept vorangestellte nicht wertungsrelevante Inhalte verwendet und dem Konzept beigefügt werden (z.B. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis usw.). - Anlagen dürfen dem Konzept nicht beigefügt werden. - Die obige Seitenvorgabe umfassen auch alle in den Text eingebetteten bzw. angehängten Elementen z.B. Grafiken oder Diagramme. - Alle Seiten und deren Inhalte, welche den vorgegebenen maximalen Umfang überschreiten, werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Aus Gründen der Gleichbehandlung sind die formalen Vorgaben zu Seiten- und Textumfang (Schriftgröße usw.) strikt einzuhalten.
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung