Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Baumkontrollen in Hamburg

Was wird ausgeschrieben
Die Freie und Hansestadt Hamburg schreibt eine Rahmenvereinbarung für die regelmäßige Kontrolle von Bäumen im Stadtgebiet aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die sich auf verschiedene Bezirke sowie Sportanlagen konzentrieren. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einer Gewichtung von 50 % auf den Preis und 50 % auf qualitative Kriterien.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Baumkontrollen an Einzelbäumen.
Das Bezirksamt Altona sucht im Namen der Freien und Hansestadt Hamburg einen Dienstleister für die fachgerechte Kontrolle von Bäumen im gesamten Stadtgebiet. Die Ausschreibung ist in drei Lose gegliedert: Los 1 deckt die nördlichen Bezirke ab, Los 2 umfasst die südlichen Bezirke und Los 3 konzentriert sich speziell auf Bäume in Sportanlagen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der kein fester Abnahmezwang besteht, sondern der tatsächliche Bedarf abgerufen wird. Die Vergabeentscheidung basiert zu gleichen Teilen auf dem Preis und qualitativen Aspekten.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Einhaltung der Vorgaben gemäß § 16 VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
3 LoteBei den nachfolgenden Mengenangaben handelt es sich um den geschätzten jährlichen Bedarf. Es besteht kein Anspruch zur Abnahme einer Mindestmenge. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.
Bei den nachfolgenden Mengenangaben handelt es sich um den geschätzten jährlichen Bedarf. Es besteht kein Anspruch zur Abnahme einer Mindestmenge. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.
Bei den nachfolgenden Mengenangaben handelt es sich um den geschätzten jährlichen Bedarf. Es besteht kein Anspruch zur Abnahme einer Mindestmenge. Zu leisten ist der tatsächliche Bedarf.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price50%
Preis
- quality50%
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Zeitplan
- 17. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung