Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung und Bearbeitung von Posteingängen im Schwerbehindertenrecht
Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung und Bearbeitung von Posteingängen für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht aus. Der Auftrag umfasst die Dienstleistung für das Landesamt für Gesundheit und Soziales über einen Zeitraum von etwa 1530 Tagen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren.
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Rahmenvereinbarung über die Bearbeitung und Digitalisierung von Posteingängen für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht
Das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern sucht einen Dienstleister, der eingehende Post für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht digitalisiert und bearbeitet. Die Aufgabe erfolgt im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und läuft über einen Zeitraum von rund 1530 Tagen, was etwa vier Jahren entspricht. Ziel ist die effiziente elektronische Erfassung und Aufbereitung von Antragsunterlagen, um die Verwaltungsprozesse im Schwerbehindertenrecht zu beschleunigen. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Dokumentenverarbeitung und Digitalisierung von sensiblen Behördendaten mitbringen.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV möglich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen von § 56 VgV bis zum Ablauf einer Nachfrist von 4 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nachzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung über die Bearbeitung und Digitalisierung von Posteingängen für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht für das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung