Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von pädiatrischen Beatmungsgeräten
Was wird ausgeschrieben
Das Universitätsklinikum Münster schreibt die schrittweise Erneuerung seiner pädiatrischen Beatmungsgeräte aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von insgesamt 19 Geräten im Rahmen einer Vereinbarung mit einer Laufzeit von 1080 Tagen. Ziel ist die Sicherstellung der Patientenversorgung auf universitärem Niveau unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten des Klinikums.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) ist eines der größten Krankenhäuser Deutschlands, in dessen Einrichtungen jährlich rund 58.000 Patienten stationär und 475.500 Patienten ambulant behandelt werden. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur schrittweisen Erneuerung der pädiatrischen Beatmungsgeräte des Universitätsklinikums Münster (im weiteren Verlauf zur besseren Lesbarkeit als AG bezeichnet). Die Neubeschaffung soll die Patientenversorgung auf universitärem Niveau sicherzustellen und die baulichen Besonderheiten (dezentrale Gebäudestruktur, Stationen in Türmen) berücksichtigen.
Das Universitätsklinikum Münster sucht einen Lieferanten für die schrittweise Erneuerung seiner pädiatrischen Beatmungsgeräte. Insgesamt sollen 19 medizinische Geräte geliefert, installiert und in Betrieb genommen werden, um die Versorgung von Kindern auf universitärem Standard zu gewährleisten. Die Rahmenvereinbarung läuft über einen Zeitraum von 1080 Tagen, also etwa drei Jahre. Dabei müssen die speziellen baulichen Anforderungen des Klinikums, wie die dezentrale Struktur der Stationen in den Gebäudetürmen, berücksichtigt werden.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (keine Insolvenz)
- Nachweis der Integrität (keine Verurteilungen wegen Betrugs oder Korruption)
- Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards
- Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften
- Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung früherer öffentlicher Aufträge
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert
Aufteilung in Lose
1 LotDas Universitätsklinikum Münster schreibt die schrittweise Erneuerung ihrer pädiatrischen Beatmungsgeräte aus. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 19 pädiatrischen Beatmungsgeräten geschlossen werden. Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der im Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführten pädiatrischen Beatmungsgeräte. Achtung: Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den in den Vergabeunterlagen genannten Mengenangaben das maximal mögliche Austauschpotenzial verdeutlichen sollen. Daraus ergeben sich keine Abnahmeverpflichtungen der aufgeführten Mengen während der Vertragslaufzeit. Das Angebot ist grundsätzlich als Kaufangebot zu formulieren. Wir weisen darauf hin, dass es im Verlauf der Rahmenvereinbarung zu einer Finanzierung bestellter Kontingente über unseren Leasingpartner kommen kann.
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung