Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·429782-2026

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Client-Hardware (Laptops, PCs und Monitore)

Rhein-Neckar-Verkehr GmbHMannheim, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
—
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von IT-Client-Hardware aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die Laptops inklusive Dockingstations sowie Monitore umfassen. Die Beschaffung erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Client Hardware wie Laptops, Desktops-PCs, Monitore und Dockingstations.

VergabeHero-Einschätzung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, der Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs in der Region Mannheim, sucht einen Lieferanten für IT-Ausstattung. Es geht um die Bereitstellung von Laptops, Dockingstations, Desktop-PCs und Monitoren für den täglichen Bürobetrieb. Der Auftrag ist in zwei Fachlose unterteilt: Los 1 deckt mobile Geräte und Zubehör ab, während Los 2 sich auf Monitore konzentriert. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

IT-DienstleistungenBĂĽrobedarfĂ–ffentliche VerwaltungVerkehrswesenIt HardwareOeffentlicher NahverkehrRahmenvereinbarungIt BeschaffungClient Hardware
Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Los 1 -Laptobs und Dockingstation

Los 1 umfasst die Lieferung von Labtobs und Dockingstations gemäß LV

CPV 30210000, 30213000, 30213100
LOT-0002Los 2 Monitore

Los 1 umfasst die Lieferung von Monitore gemäß LV

CPV 32323100
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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