Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Abrechnung von Adobe-Softwarelizenzen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 540.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität Heidelberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.09.2025
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 595479-2025
- Verfahrensnummer
- 81a081b3-7631-4378-96a2-cf085c9da0ba
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Heidelberg sucht einen Handelspartner für die Beschaffung und Abrechnung von Adobe-Softwarelizenzen aus einem bestehenden ETLA-Rahmenvertrag (Enterprise Term License Agreement). Die Rahmenvereinbarung gilt für den Bezug der Lizenzen über den Adobe-Konsortiumsvertrag des Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und umfasst den Zeitraum vom 26. November 2025 bis zum 25. September 2029. Der geschätzte Auftragswert beträgt 540.000 Euro; Leistungsort ist Heidelberg, und der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten gültigen Angebotspreis.
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Leistungsbeschreibung
Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Abwicklung des Bezuges von Adobe-Softwarelizenzen auf Basis eines bestehenden ETLA Vertrages
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Abwicklung des Bezuges von Adobe-Softwarelizenzen auf Basis eines bestehenden ETLA Vertrages
Ausgeschrieben wird ein Handelspartner (Auftragnehmer) für die Beschaffung von Adobe?Softwarelizenzen aus dem Adobe Konsortiumsvertrag des Rahmenvertragspartners LEIBNIZ RECHENZENTRUM DER BADW (Adobe Contract Number: 01146119). Ziel ist es, über die Laufzeiten des Konsortiumsvertrages (Vertragslaufzeit: 26 November 2025 bis 25 September 2029) Adobe?Produkte aus dem Adobe ETLA Rahmenvertrag über den Handelspartner zu beziehen bzw. abzurechnen, nach jährlicher True-Up Meldung.
Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Abwicklung des Bezuges von Adobe-Softwarelizenzen auf Basis eines bestehenden ETLA Vertrages
- Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis aller gültigen Angebote erhält den Zuschlag.
- 1 %
Vergabeunterlagen
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Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 733073-2025
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