Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Abrechnung von Adobe-Softwarelizenzen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
540.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.09.2025
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachungsnummer
595479-2025
Verfahrensnummer
81a081b3-7631-4378-96a2-cf085c9da0ba

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Kurzbeschreibung

Die Universität Heidelberg sucht einen Handelspartner für die Beschaffung und Abrechnung von Adobe-Softwarelizenzen aus einem bestehenden ETLA-Rahmenvertrag (Enterprise Term License Agreement). Die Rahmenvereinbarung gilt für den Bezug der Lizenzen über den Adobe-Konsortiumsvertrag des Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und umfasst den Zeitraum vom 26. November 2025 bis zum 25. September 2029. Der geschätzte Auftragswert beträgt 540.000 Euro; Leistungsort ist Heidelberg, und der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten gültigen Angebotspreis.

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Leistungsbeschreibung

Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Abwicklung des Bezuges von Adobe-Softwarelizenzen auf Basis eines bestehenden ETLA Vertrages

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Abwicklung des Bezuges von Adobe-Softwarelizenzen auf Basis eines bestehenden ETLA Vertrages

    Ausgeschrieben wird ein Handelspartner (Auftragnehmer) für die Beschaffung von Adobe?Softwarelizenzen aus dem Adobe Konsortiumsvertrag des Rahmenvertragspartners LEIBNIZ RECHENZENTRUM DER BADW (Adobe Contract Number: 01146119). Ziel ist es, über die Laufzeiten des Konsortiumsvertrages (Vertragslaufzeit: 26 November 2025 bis 25 September 2029) Adobe?Produkte aus dem Adobe ETLA Rahmenvertrag über den Handelspartner zu beziehen bzw. abzurechnen, nach jährlicher True-Up Meldung.

    Frist: 20.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.

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LOT-0001 · Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Abwicklung des Bezuges von Adobe-Softwarelizenzen auf Basis eines bestehenden ETLA Vertrages

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Anforderungen

Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind im Abschnitt "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 733073-2025

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