Einjährige Lizenz für PDF-XChange Pro
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 18.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- CPV-Codes
- Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität (48300000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25979664
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 10 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Universität Potsdam beschafft eine Lizenz für die Software PDF-XChange Pro mit einer Laufzeit von einem Jahr. Angaben zur Anzahl der Lizenzen und zum Beginn der Laufzeit sind nicht enthalten. Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Potsdam; die Angebotsfrist endet am 18. November 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
PDF-XChange Pro Lizenz für ein Jahr
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · PDF-XChange Pro Lizenz für ein Jahr
PDF-XChange Pro Lizenz für ein Jahr
Frist: 18.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
10 Dateien laut Portal · Stand 29.10.2026| Sonstiges | 128 KB | |
| Anschreiben | 130 KB | |
| Anschreiben | 28 KB | |
| Formular | 34 KB | |
| Vertragsbedingungen | 38 KB | |
| Sonstiges | 30 KB | |
| Sonstiges | 133 KB | |
| Sonstiges | 25 KB | |
| Anschreiben | 41 KB | |
| Vertragsbedingungen | 31 KB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25979664
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.