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Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software für Kommunen in Brandenburg

Brandenburg
Cottbus, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungIT-DienstleistungenKita SoftwareOeffentliche VerwaltungCloud LoesungSoftware BeschaffungBrandenburgDigitalisierung
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg schreibt eine Rahmenvereinbarung für eine cloudbasierte Kita-Software aus. Der Auftrag umfasst die Softwareüberlassung, Implementierung, Migration, Schulung sowie Wartung und Support für die Mitgliedskommunen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg, ist der führende kommunale IT-Dienstleister im Land Brandenburg mit sämtlichen Brandenburger Kommunen als seine Mitglieder. Die Aufgabe des ZV DIKOM besteht darin, seine Mitglieder bei den Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung zu unterstützen - sowohl im Hinblick auf digitale Bürgerdienste als auch Optimierung interner Verwaltungsprozesse. Ziel ist es, Ämter, Gemeinden, Städte, Landkreise und Schulen im Land Brandenburg nachhaltig digitaler und effizienter zu gestalten. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software. Vergabebestandteile sind der Erwerb (Softwareüberlassung - unbefristetes Nutzungsrecht), die Inbetriebnahme, die Migration, die Schulung sowie der Support und die Wartung für die Leistungsempfänger des Landes Brandenburg.

VergabeHero-Einschätzung

Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg sucht einen Anbieter für eine moderne, cloudbasierte Kita-Software, die von den Mitgliedskommunen im gesamten Bundesland genutzt werden soll. Das Projekt umfasst neben der Bereitstellung der Software auch die technische Einführung, die Datenmigration, Schulungen für das Personal sowie den laufenden Support und die Wartung. Die Rahmenvereinbarung ist auf eine Laufzeit von vier Jahren ausgelegt und soll die Digitalisierung der Kita-Verwaltung in Brandenburg nachhaltig unterstützen. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch diverse Erklärungen zur Integrität und wirtschaftlichen Stabilität nachweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß StGB (z.B. Korruption, Geldwäsche, Betrug)
  • Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Nachweis der wirtschaftlichen Stabilität (kein Insolvenzverfahren)
  • Erklärung zur Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
  • Bestätigung über das Nichtvorliegen von Interessenskonflikten
  • Nachweis über mangelfreie Erfüllung früherer öffentlicher Aufträge

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht die Tätigkeit eingestellt hat. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat. Von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV macht der Auftraggeber Gebrauch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Kita-Software im Land Brandenburg

"Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Einführung, Pflege und den Support einer modernen, zukunftsfähigen und cloudbasierten Kita-Software für die Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg. Die vertragliche Regellaufzeit beträgt 48 Monate. Die Abfrage der angebotenen Leistungen ist flexibel auf die unterschiedlichen Bedarfe der Kommunen ausgerichtet. Die beiden nachfolgenden Lizenzmodelle kommen hierfür in Betracht: 1. Kaufmodell: einmaliger Erwerb der Lizenzen inklusive anschließender Softwarepflege und Wartung 2. Mietmodell: laufende softwarebasierte Überlassung für die Dauer der Vertragslaufzeit Die zu beschaffene Gesamtlösung muss den administrativen Lebenszyklus im Bereich der Kindertagesbetreuung digital abbilden. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Städten/Gemeinden/Ämter und den Landkreisen muss die Softwarelösung zwingend eine funktionale Differenzierung abbilden können: Kommunale Ebene (Städte, Gemeinde und Ämter): vollständige Verwaltung der Kindertagesstätten (u.a. Platzvergabe, Bedarfsplanung, Stammdatenverwaltung, Vertrags- und Beitragswesen, digitale Kassenschnittstellen sowie Eltern- und Trägerportale). Kreisebene (Landkreise): spezifische Fachanwendung zur Verwaltung, Dokumentation und Abrechnung der Kindertagespflegepersonen sowie der Steuerung der entsprechenden Pflegeplätze. Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang die Integration einer App-Lösung zur direkten, sicheren und datenschutzkonformen Kommunikation zwischen den Einrichtungen, den pädagogischen Fachkräften und Eltern. Die detaillierten funktionalen und technischen Anforderungen sowie der genaue Leistungsumfang sind vollumfänglich der beigefügten Leistungsbeschreibung und dem Anforderungskatalog zu entnehmen."

CPV 48900000, 48218000Frist 28. Juli 20261440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • cost

    Gesamtpreis (netto) aus dem Preisblatt

    40%
  • quality

    Serviceleistungen

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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