Rahmenvereinbarung zur Bergung und zum Transport von Leichen und Leichenteilen
Was wird ausgeschrieben
Das Polizeipräsidium Köln schreibt einen Rahmenvertrag für die Bergung und den Transport von Leichen und Leichenteilen in sieben verschiedenen Zuständigkeitsgebieten aus. Die Dienstleistung umfasst das Einsammeln und den Transport zu den Instituten für Rechtsmedizin in Köln oder Bonn. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von 1440 Tagen (ca. 4 Jahre) angelegt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvertrag über die Bergung und den Transport von Leichen und Leichenteilen
Das Polizeipräsidium Köln sucht Dienstleister für die Bergung und den Transport von Verstorbenen und Leichenteilen. Der Auftrag ist in sieben Lose unterteilt, die verschiedene Polizeiinspektionen und Autobahnabschnitte im Raum Köln abdecken. Die beauftragten Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Leichen vom Fundort zeitnah in die Rechtsmedizin nach Köln oder Bonn überführt werden. Eine zentrale Anforderung ist dabei eine maximale Reaktionszeit von 75 Minuten. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von etwa vier Jahren.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Einhaltung einer maximalen Reaktionszeit von 75 Minuten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Preisbezogene Unterlagen (Preisblatt) werden nicht nachgefordert
Aufteilung in Lose
7 LoteDie Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
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Reaktionszeit max. 75 Minuten
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Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
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Reaktionszeit max. 75 min.
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Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
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Reaktionszeit max. 75 min.
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung