Rahmenvereinbarung zur Belieferung der Justizvollzugsanstalten in Brandenburg mit Körperpflege- und Reinigungsmitteln

Was wird ausgeschrieben
Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung Brandenburg schreibt einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Hygiene- und Körperpflegeartikeln an Justizvollzugsanstalten aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 13 Monaten. Es wird eine handelsübliche, einfache Qualität mit Fokus auf Funktionalität und Nachhaltigkeit gefordert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Für die Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg werden die beschriebenen Artikel für die Gefangenen und Untergebrachten benötigt. Für sämtliche Artikel wird eine gute Funktionalität und Langlebigkeit/Wiederverwendbarkeit vorausgesetzt sowie eine schadstoffarme und ressourcenschonende Verarbeitung und Verwertung. Es wird eine handelsübliche, einfache Qualität erwartet.
Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung in Brandenburg sucht einen Lieferanten für Körperpflege- und Reinigungsmittel, die in den Justizvollzugsanstalten des Landes für Gefangene und Untergebrachte benötigt werden. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, die zunächst für zwei Jahre gilt und zweimal um jeweils 13 Monate verlängert werden kann. Die Produkte sollen eine gute Funktionalität aufweisen, langlebig sowie schadstoffarm und ressourcenschonend verarbeitet sein. Bieter müssen beachten, dass das Angebotsdeckblatt, das Preisblatt und geforderte Produktmuster zwingend mit dem Angebot eingereicht werden müssen, da diese nicht nachgefordert werden können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Einreichung des Angebotsdeckblatts mit Unterschrift
- Einreichung des Preisblatts
- Einreichung von Angebotsmustern
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß § 123 Abs. 1 2 und 3 GWB gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB gemäß § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB gemäß § 124 Abs. 1Ne. 2 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB gemäß § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs.1 Nr. 8 und 9 GWB Das Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift in Textform, das Preisblatt und Angebotsmuster werden nicht nachgefordert. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikeln für die Gefangenen und Untergebrachten des Landes Brandenburg Laufzeit 24 Monate + 2 Verlängerungen a 13 Monate
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung