Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Schutzwesten für das Bundesamt für Logistik und Mobilität
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 1.300 Schutzwesten aus. Die garantierte Mindestabnahmemenge beträgt 939 Stück, wobei die Auslieferung in den Jahren 2027 und 2028 geplant ist. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils zwei Jahre.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sucht einen Lieferanten für Schutzwesten, um seine Kontrollkräfte auszustatten. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über eine Laufzeit von zunächst vier Jahren, die bei Bedarf zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden kann. Insgesamt sollen bis zu 1.300 Westen beschafft werden, wobei der Auftraggeber eine Mindestabnahme von 939 Stück garantiert. Die Auslieferung der Westen inklusive Zubehör ist für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehen, wobei die genaue Vermessung des Personals erst nach der Auftragsvergabe erfolgt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Erfüllung der Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB
- Einhaltung der in den Vergabeunterlagen definierten technischen Kriterien
- Nachweis der Eignung gemäß VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Alle in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien sind von den Bietern zu erfüllen. Erfüllt ein Bieter ein Kriterium nicht, wird er von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zeitplan
- 15. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung