Rahmenvereinbarung zur arbeitsmedizinischen Grund- und betriebsspezifischen Betreuung
Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW schreibt eine Rahmenvereinbarung für arbeitsmedizinische Leistungen aus. Der Leistungsumfang umfasst jährlich etwa 1.490 Stunden für die arbeitsmedizinische Betreuung sowie 240 Stunden für das Gesundheitsmanagement. Die Laufzeit und der tatsächliche Bedarf orientieren sich an den betrieblichen Anforderungen des Auftraggebers.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, eine Rahmenvereinbarung über die Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung der Arbeitsmedizin mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Für Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen sucht einen Dienstleister für die arbeitsmedizinische Betreuung seiner Beschäftigten. Dabei geht es sowohl um die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung als auch um eine betriebsspezifische Unterstützung, die insgesamt etwa 1.490 Stunden pro Jahr umfasst. Zusätzlich sind jährlich rund 240 Stunden für das betriebliche Gesundheitsmanagement vorgesehen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, dienen diese Stundenzahlen als Kalkulationsgrundlage, wobei der tatsächliche Bedarf variieren kann.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Betriebsspezifische Betreuung umfasst ein Volumen von ca. 1.000 Stunden Arbeitsmedizin / Jahr. Zusätzlich sind 490 Stunden Grundbetreuung zu leisten, in Summe somit 1.490 Stunden. Die Betreuung im Gesundheitsmanagement umfasst ein Volumen von ca. 240 Stunden/ Jahr. Diese Angabe sind jedoch Richtwerte und dienen als Kalkulationsgrundlage. Der tatsächlich zu erbringende Leistungsumfang richtet sich nach dem anfallenden Bedarf und kann diese Werte daher sowohl unter-, als auch überschreiten. Die Betreuung hat dezentral an allen Standorten des Auftraggebers zu erfolgen. Eine Übersicht der Standorte ist der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt. Zudem sind die Standorte der Zentrale (Münster, Arnsberg, Olsberg und Bonn) zu betreuen. Alle begründet nicht vor Ort zu erbringenden Leistungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Untersuchungen (Vorsorge, Einstellung, Tauglichkeitsuntersuchung etc.) müssen grundsätzlich vor Ort (bedeutet an den Standorten des Auftraggebers) angeboten werden. Der Anteil der durchgeführten Untersuchungen an Standorten von Wald und Holz NRW muss mindestens 80% pro Jahr betragen. Hierzu zählen nicht die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, des Arbeitskreises Sucht sowie die Steuerungsgruppe Gesundheit und die Durchführung von Gesundheitstagen oder Begehungen vor Ort. Die Möglichkeit der Betreuungsleistungen, die vor Ort erbracht werden können und über die Mindestanforderungen hinausgehen, wird als Zuschlagskriterium im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Für weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price30%
Wertung des Angebotspreises netto pro Vertragsjahr
- quality25%
Wertung des Betreuungskonzepts
- quality25%
Wertung der Bieterpräsenration
- quality20%
Wertung der Möglichkeit der Untersuchungserbringung vor Ort
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert