Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich
Was wird ausgeschrieben
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schließt eine Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung im IT-Kontext mit höchstens drei Rahmenvertragspartnern ab. Der Bedarf besteht für Elternzeit- oder Krankheitsvertretungen, befristete Projekte sowie Kapazitätsengpässe. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 730 Tagen (2 Jahre) und umfasst fünf Cluster-Profilen im IT-Bereich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung, befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei Rahmenvertragspartnern ab.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) benötigt temporäre IT-Fachkräfte über eine Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung. Der Auftraggeber hat Bedarf an Leiharbeitnehmenden für Elternzeit- oder Krankheitsvertretungen, befristete Projekte oder Kapazitätsengpässe im IT-Bereich. Die Rahmenvereinbarung wird mit bis zu drei Anbietern geschlossen und läuft zwei Jahre. Sie umfasst fünf verschiedene IT-Stellenprofile (Cluster). Bewerber müssen Eigenerklärungen gemäß §§ 123 und 124 GWB vorlegen und nachweisen, dass sie ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Die Vergabe erfolgt zu 50 % nach Qualität (Ausführungskonzept) und zu 50 % nach Preis.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung gemäß § 123 GWB (keine Verurteilung wegen bestimmter Straftaten)
- Nachweis der Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen (§ 123 Abs. 4 GWB)
- Nachweis der Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen
- Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (keine fakultativen Ausschlussgründe)
- Keine Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren
- Keine schwerwiegende Verfehlung bei beruflicher Tätigkeit
- Keine Wettbewerbsverzerrungen oder Kartellabsprachen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigun-gen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristi-sche Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder we-gen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereit-stellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Ab-satz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzuläs-sige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Be-stechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusam-menhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt wor-den ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liqui-dation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Un-ternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessi-onsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auf-traggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftragebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung, befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei Rahmenvertragspartnern ab. Aus dieser Rahmenvereinbarung kann der Auftraggeber Leistungen aus den folgenden fünf Cluster-Profilen abrufen: - Cluster 1: Profil für Administration mit operativem Schwerpunkt - Cluster 2: Profil für Administration mit strategischem Schwerpunkt - Cluster 3: Profil IT-Spezialist*in - Cluster 4: Profil Projektmitarbeiter*in - Cluster 5: Profil (Teil) Projektmanager*in Für den Auftraggeber besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Bewertet wird das vom Bieter einzureichende, auftragsbezogene Ausführungskonzept, in dem der Bieter darstellt, wie er die Leistungen im Falle der Auftragserteilung konkret erbringen wird, um die nachfolgend definierten Zielvorgaben bestmöglich zu erreichen. Das Ausführungskonzept besteht aus zwei (2) Unterkriterien. Jedes Unterkriterium wird mit 0 bis 5 Bewertungspunkten bewertet. Die Punkte je Unterkriterium werden mit dem jeweils angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Ziel der Bewertung ist eine vergleichende Beurteilung der Konzepte anhand messbarer, nachvollziehbarer Qualitätsmerkmale (Konkretheit, Plausibilität, Nachweisbarkeit, Umsetzbarkeit und Risikoabsicherung). Unterkriterium 1: Rekrutierungs- und Poolstrategie (Zielerreichung "Verfügbarkeit") Zielvorgabe des Auftraggebers: Der Auftraggeber benötigt über die gesamte Vertragslaufzeit einen stabilen, qualitätsgesicherten und kurzfristig aktivierbaren Pool an geeigneten Leiharbeitenden für die jeweils angefragten Profile. Bestmöglich soll erreicht werden: 1. Zeitliche Verfügbarkeit: Besetzungen sollen innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Fristen erfolgen (Unter-Unterkriterium 1: Schnelligkeit). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 2. Qualität der Profile: Die vorgeschlagenen Kandidaten müssen die Anforderungsprofile nachweisbar erfüllen (Unter-Unterkriterium 2: Treffsicherheit). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 3. Resilienz bei Engpässen: Auch bei angespanntem Markt sollen handhabbare Maßnahmen bestehen, um den Bedarf dennoch bestmöglich zu decken (Unter-Unterkriterium 3: Robustheit). (0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept muss mindestens enthalten: - eine Beschreibung der Rekrutierungskanäle (mindestens drei unterschiedliche Kanäle/Methoden) und deren Einsatzlogik, - einen standardisierten Prozess vom Anfrageeingang bis Kandidatenvorschlag (inkl. Screening/Qualitätscheck), - konkrete Maßnahmen bei Marktverknappung (mindestens drei), - ein Qualitätssicherungskonzept (z. B. Referenzprüfung, Skill-Matching, Interview-/Testlogik) Unterkriterium 2: Projektumsetzung und Servicekonzept (Zielerreichung "Steuerbarkeit & Skalierung") Zielvorgabe des Auftraggebers: Der Auftraggeber benötigt eine verlässliche, steuerbare und skalierbare Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit. Bestmöglich soll erreicht werden: 1. Unter-Unterkriterium 1: Verbindliche Reaktions- und Umsetzungsfähigkeit (z. B. schnelle Nachbesetzung, Ersatz bei Ausfall). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 2. Unter-Unterkriterium 2: Skalierbarkeit bei Mehrbedarf (quantitativ) ohne Qualitätsverlust (qualitativ). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 3. Unter-Unterkriterium 3: Transparente Steuerung durch feste Ansprechpartner, Reporting und Eskalationsmechanismen. (0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept muss mindestens enthalten: - Rollenmodell: Account-/Projektleitung und Vertretung, - Service-Prozess (Anfrage ? Kandidatenvorschlag ? Auswahl ? Einsatzstart), - Eskalationsmodell (Stufe 1-3, Ansprechpartner, Fristen), - Skalierungsmechanik (wie wird Mehrbedarf bedient, wie werden Ressourcen gesichert), - Reporting (mindestens monatlich: Besetzungsstatus, KPIs, Risiken). Der Umfang je Unterkriterium (1 und 2) darf maximal drei (3) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten (Schrift Arial 12 pt, Zeilenabstand 1,5) betragen. Inhalte ab Seite 4 bleiben unberücksichtigt. Fehlt das Ausführungskonzept, ist das Angebot zwingend auszuschließen; eine Nachforderung erfolgt insoweit nicht. Vertragsbindung: Im Fall der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich abweichende Anordnungen trifft. Die im Ausführungskonzept gemachten Zusagen gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 30 Bewertungspunkte (6 x 5 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 1,6667 multipliziert. Insgesamt können maximal 50 qualitative Leistungspunkte erzielt werden (mathematisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen).
- price50%
Wertungsrelevanter Preis (P) = Kalkulatorischer Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt".
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung