Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Pressmüllfahrzeugen in Sonderausführung
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt München schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Anmietung von speziellen Pressmüllfahrzeugen aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Fahrzeuge für den kommunalen Entsorgungsbetrieb. Die Laufzeit und das genaue Volumen sind im Rahmen der Vereinbarung zu definieren.
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Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Pressmüllfahrzeugen in Sonderausführung
Die Landeshauptstadt München sucht nach Partnern für die Anmietung von speziellen Müllfahrzeugen, sogenannten Pressmüllfahrzeugen. Dabei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der die Stadt bei Bedarf auf die Fahrzeuge zugreifen kann, ohne jedes Mal eine neue Ausschreibung durchführen zu müssen. Da es sich um eine Sonderausführung handelt, sind Fahrzeuge mit spezifischen technischen Anpassungen für die Abfallentsorgung gefragt. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die solche Spezialfahrzeuge vermieten können.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Eigenerklärung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung. Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung über die Anmietung von Pressmüllfahrzeugen in Sonderausführung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens wird eine Rahmenvereinbarung mit allen Wirtschaftsteilnehmern (Vertragspartnern) geschlossen (Bieterkreisermittlung), die die folgenden Kriterien erfüllen: -- Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen werden erfüllt. --Mindestens ein Angebotspreis für ein Mietfahrzeug wurde auf der eVergabeplattform eingetragen. Die Zuschlagserteilung für die konkreten Einzelaufträge/Abrufe während der Vertragslaufzeit erfolgt wie folgt: --Die Bedarfsstelle frägt vorab die Verfügbarkeit der/s benötigten Mietfahrzeuge/s bei den Vertragspartnern ab. --Es erhält jeweils der Vertragspartner des Bieterkreises den Zuschlag für den Einzel-/ Abrufauftrag, der für diesen den niedrigsten Preis angeboten hat und das Mietfahrzeug im erforderlichen Zeitraum zur Verfügung stellen kann. Steht bei diesem das Mietfahrzeug nicht zur Verfügung, erhält der nächstgünstigste Vertragspartner den Zuschlag usw. --Die Ermittlung des für den Einzelauftrag/Abrufauftrag günstigsten Preises erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen dieses Verfahrens abgegebenen Konditionen. Details siehe Leistungsbeschreibung.
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung