Rahmenvereinbarung zur Anmietung von 2-Wege-Fahrzeugen für Brückenprüfungen

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt eine Rahmenvereinbarung zur bedarfsgerechten Anmietung von 2-Wege-Fahrzeugen aus. Diese Spezialfahrzeuge werden zur Unterstützung bei der Durchführung von Brückenprüfungen in der Niederlassung Rheinland benötigt. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die bedarfsgerechte Bereitstellung geeigneter Geräte und Fahrzeuge zur Unterstützung von Brückenprüfungen.
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht für ihre Niederlassung im Rheinland einen Partner für die Bereitstellung von sogenannten 2-Wege-Fahrzeugen. Dabei handelt es sich um Spezialfahrzeuge, die sowohl auf der Straße als auch auf Schienen fahren können und für die Inspektion von Brückenbauwerken eingesetzt werden. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der die Fahrzeuge bei Bedarf abgerufen werden können. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt. Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
Aufteilung in Lose
1 LotAnmietung von 2-Wege-Fahrzeugen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt
Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung