Weiterbetrieb von städtischen Grundwassersanierungsanlagen

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt den Betrieb von insgesamt zehn Grundwassersanierungsanlagen für den Zeitraum von 2026 bis 2031 aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf zentrale Anlagen sowie Anlagen in Randgebieten beziehen. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem hohen Preisgewichtungsanteil von 70 Prozent.
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Rahmenvereinbarung zum Weiterbetrieb von städtischen Grundwassersanierungsanlagen 2026-2031
Die Stadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für den Betrieb von zehn Grundwassersanierungsanlagen im Stadtgebiet. Diese Anlagen sind notwendig, um das Grundwasser zu reinigen und zu überwachen. Der Auftrag läuft über fünf Jahre von 2026 bis 2031 und ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst vier zentrale Anlagen, Los 2 beinhaltet sechs Anlagen in den Randgebieten. Bei der Auswahl des Anbieters spielen neben der fachlichen Qualifikation des Personals vor allem der Preis eine entscheidende Rolle.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Vorlage einer vollständigen Kalkulation (Urkalkulation) bei Zuschlag
- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Nachweis der Eignung gemäß MiLoG, AEntG und SchwarzArbG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber und Bieter aufzufordern, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine Verpflichtung des Auftraggebers dazu besteht nicht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt. Vor Auftragserteilung hat der für den Zuschlag vorgesehene Bieter die vollständige Kalkulation / Preisermittlung (Urkalkulation) für die vertragliche Leistung des Angebotes in einem verschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Aufteilung in Lose
2 LoteWeiterbetrieb von 4 Grundwassersanierungsanlagen
Weiterbetrieb von 6 Grundwassersanierungsanlagen
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- quality15%
Ausbildung und Berufserfahrung der Projektleitung
- quality15%
Ausbildung und Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
- price70%
Angebotspreis
- quality15%
Ausbildung und Berufserfahrung der Projektleitung
- quality15%
Ausbildung und Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
- price70%
Angebotspreis
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung