TED·486326-2026·Schließt in 38 Tagen

Rahmenvereinbarung zum Leasing von neutralen Funkstreifenwagen der Oberklasse

Thüringen
Erfurt, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
DienstleistungenFahrzeugbeschaffungÖffentliche VerwaltungSicherheitsbehördenLeasingFahrzeugflotteOeffentliche VerwaltungPolizeiRahmenvereinbarungAutomobil
Auftragswert
~€1.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
38 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Thüringer Polizei schreibt eine Rahmenvereinbarung für das Leasing von neutralen Funkstreifenwagen der Oberklasse aus. Der Auftrag dient der Ausstattung der Landesregierung Thüringens. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne explizite Angaben zum Gesamtwert oder zur Laufzeit.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Leasing von neutralen Funkstreifenwagen Oberklasse für die Landesregierung Thüringens

VergabeHero-Einschätzung

Die Thüringer Polizei sucht einen Leasingpartner für neutrale Funkstreifenwagen der Oberklasse, die für die Landesregierung Thüringens eingesetzt werden sollen. Bei einem Leasingvertrag stellt der Auftragnehmer die Fahrzeuge für einen festgelegten Zeitraum zur Verfügung, während der Auftraggeber eine monatliche Gebühr zahlt. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die genauen Abrufmengen und der exakte Zeitraum erst bei Bedarf konkretisiert. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch verschiedene Eigenerklärungen nachweisen, insbesondere zum Ausschluss von Straftaten wie Betrug, Bestechung oder Geldwäsche.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
  • Nachweis über die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen
  • Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung Leasing neutrale Funkstreifenwagen

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Leasing von neutralen Funkstreifenwagen Oberklasse für die Landesregierung Thüringens

CPV 34114200Frist 20. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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