Rahmenvereinbarung zum Dienstradleasing für Beschäftigte des Landkreises Fulda

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Fulda schreibt eine Rahmenvereinbarung für das Leasing von Fahrrädern und Pedelecs für seine Beschäftigten aus. Ziel ist die Bereitstellung eines Dienstradleasingmodells zur dienstlichen und privaten Nutzung auf Basis des TV-Fahrradleasing. Der Auftrag umfasst die administrative Abwicklung sowie die Bereitstellung der Leasingräder.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing für die Beschäftigten des Landkreises Fulda
Der Landkreis Fulda sucht einen Dienstleister für die Einführung und Verwaltung eines Dienstradleasing-Programms für seine Mitarbeiter. Dabei können Beschäftigte Fahrräder oder E-Bikes (Pedelecs) leasen, die sie sowohl beruflich als auch privat nutzen dürfen. Der ausgewählte Partner übernimmt dabei die gesamte administrative Abwicklung des Leasingprozesses. Grundlage für dieses Angebot ist der geltende Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Fahrräder im öffentlichen Dienst.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (BT 809) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Alle Unterlagen welche nach § 56 VGV nachforderungsfähig sind, können nachgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, gegebenenfalls bei einzelnen Bietern auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn diese keine reelle Chance auf den Zuschlag haben.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Fulda beabsichtigt berechtigten Beschäftigten im Rahmen eines Dienstradleasingmodells Fahrräder oder Pedelecs zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020. Der Landkreis sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Fahrradleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherungspaketen für die gesamte Vertragslaufzeit übernimmt. Der Landkreis Fulda schließt einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt werden. Zudem schließt der Landkreis Fulda für jedes bestellte Fahrrad oder Pedelec einen Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 31. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung