Rahmenvereinbarung Winterdienst in der Landgemeinde Dingelstädt

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Eichsfeld schreibt eine Rahmenvereinbarung für den Winterdienst in fünf Ortschaften der Landgemeinde Dingelstädt aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich von Oktober 2026 bis April 2030. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über das Kriterium des niedrigsten Preises.
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Rahmenvereinbarung Winterdienst in der Landgemeinde Dingelstädt in den Ortschaften Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt, Struth und Zella
Der Landkreis Eichsfeld sucht einen Dienstleister für den Winterdienst in den Ortschaften Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt, Struth und Zella. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, die über einen Zeitraum von etwa dreieinhalb Jahren (Oktober 2026 bis April 2030) läuft. Der Auftraggeber vergibt den Zuschlag rein nach dem Preis, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot mit den geringsten Kosten den Zuschlag erhält. Interessierte Unternehmen sollten über entsprechende Kapazitäten für die Schneeräumung und Streuarbeiten in den genannten Gebieten verfügen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)
- Nachweis der Eignung gemäß VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Fakultative und zwingende Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nationale Ausschlussgründe gem. GWB, VgV, ThürVgG u. a. Nachforderungen nach § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvereinbarung Winterdienst in der Landgemeinde Dingelstädt in den Ortschaften Beberstedt, Bickenriede, Hüpstedt, Struth und Zella von Oktober 2026 bis April 2030
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung