Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz
Was wird ausgeschrieben
Die Thüringer Polizei schreibt die Wartung und Instandsetzung ihrer Dienstfahrzeuge der Marke Mercedes-Benz in sieben regionalen Losen aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für verschiedene Standorte in Thüringen. Die Ausschreibung umfasst technische Serviceleistungen für den Fuhrpark der Landespolizeidirektion.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz der Thüringer Polizei.
Die Thüringer Polizei sucht Werkstattpartner für die Wartung und Reparatur ihrer Dienstfahrzeuge der Marke Mercedes-Benz. Der Auftrag ist in sieben Lose unterteilt, die sich an den verschiedenen Regionen in Thüringen orientieren, wie etwa Erfurt, Gera oder Jena. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder mehrere dieser regionalen Lose bewerben, um die Instandhaltung der Polizeifahrzeuge sicherzustellen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, die eine langfristige Zusammenarbeit ermöglicht. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24)
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
- Nachweis über die Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
- Eigenerklärung zu Straftaten gemäß StGB (u.a. Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Aufteilung in Lose
7 LoteAbschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz der Thüringer Polizei.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz der Thüringer Polizei.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung von Dienstfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz der Thüringer Polizei.
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Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung