Rahmenvereinbarung für stationäre arbeitsmedizinische Vorsorgekuren

Was wird ausgeschrieben
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven schreibt eine Rahmenvereinbarung für stationäre Vorsorgekuren für Beamte der Polizei und Feuerwehr aus. Ziel ist die Erhaltung der Dienstfähigkeit durch Kuren in Einrichtungen, die 250 bis 600 km von Bremerhaven entfernt liegen. Die Laufzeit und das Auftragsvolumen sind in der Bekanntmachung nicht explizit beziffert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren nach der Bremischen Heilfürsorgeverordnung - BremHfV - für die Beamten der Polizei- und Feuerwehr der Stadt Bremerhaven zu finden. Die stationären Vorsorgekuren dienen insbesondere der Erhaltung der Dienstfähigkeit der Heilfürsorgeberechtigten. Vor diesem Hintergrund soll die Leistung in geeigneten stationären Einrichtungen erbracht werden, die eine ausreichende räumliche Distanz zum regelmäßigen Dienst- und Lebensumfeld der Heilfürsorgeberechtigten gewährleisten. Hierdurch soll der stationäre Charakter der Vorsorgekur unterstützt und insbesondere ein regelmäßiges Tages- oder Wochenendpendeln vermieden werden. Zugleich soll die An- und Abreise für die Heilfürsorgeberechtigten zumutbar bleiben und keine unverhältnismäßigen Reisebelastungen oder Reisekosten verursachen. Die hierfür maßgeblichen Anforderungen an die geografische Lage der Einrichtung, insbesondere der vorgesehene Entfernungsrahmen von mindestens 250 km bis höchstens 600 km vom Referenzort Bremerhaven, ergeben sich aus Ziffer 4.2 dieser Leistungsbeschreibung.
Die Stadt Bremerhaven sucht einen Partner für die Durchführung von stationären Vorsorgekuren für ihre Polizei- und Feuerwehrbeamten. Diese Kuren sollen dazu beitragen, die Gesundheit und Dienstfähigkeit der Einsatzkräfte langfristig zu erhalten. Eine Besonderheit ist die geografische Vorgabe: Die Kureinrichtung muss zwischen 250 und 600 Kilometer von Bremerhaven entfernt liegen, um eine räumliche Distanz zum Alltag der Beamten zu gewährleisten und Pendeln zu vermeiden. Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung vergeben, bei der der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmens-bezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbe-zogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotZiel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren nach der Bremischen Heilfürsorgeverordnung - BremHfV - für die Beamten der Polizei- und Feuerwehr der Stadt Bremerhaven zu finden. Die stationären Vorsorgekuren dienen insbesondere der Erhaltung der Dienstfähigkeit der Heilfürsorgeberechtigten. Vor diesem Hintergrund soll die Leistung in geeigneten stationären Einrichtungen erbracht werden, die eine ausreichende räumliche Distanz zum regelmäßigen Dienst- und Lebensumfeld der Heilfürsorgeberechtigten gewährleisten. Hierdurch soll der stationäre Charakter der Vorsorgekur unterstützt und insbesondere ein regelmäßiges Tages- oder Wochenendpendeln vermieden werden. Zugleich soll die An- und Abreise für die Heilfürsorgeberechtigten zumutbar bleiben und keine unverhältnismäßigen Reisebelastungen oder Reisekosten verursachen. Die hierfür maßgeblichen Anforderungen an die geografische Lage der Einrichtung, insbesondere der vorgesehene Entfernungsrahmen von mindestens 250 km bis höchstens 600 km vom Referenzort Bremerhaven, ergeben sich aus Ziffer 4.2 dieser Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung