Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechnik und Dienstleistungen für den Landtag Nordrhein-Westfalen
Was wird ausgeschrieben
Der Landtag Nordrhein-Westfalen schreibt eine Rahmenvereinbarung für die technische Betreuung von jährlich ca. 100 Veranstaltungen sowie ca. 30 Plenarsitzungen aus. Der Vertrag umfasst die Bereitstellung von Equipment, Auf- und Abbau sowie die technische Betreuung vor Ort. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Landtagsgebäude des Landtags Nordrhein-Westfalen sowie dessen Dependancen finden regel-mäßig Veranstaltungen unterschiedlichster Größe und Art statt. Die Anforderungen an die technische Unterstützung und das benötigte Equipment variieren in einer großen Bandbreite. Der Landtag Nordrhein-Westfalen plant die Betreuung von ca. 100 Veranstaltungen pro Jahr, deren Ausstattung mit entsprechender Technik, Auf- und Abbau sowie ca. 30 Plenarsitzungsbetreuungen (s. Bsp. L06 Veranstaltungen & Plenartage 2026/2027) und ca. 30 Veranstaltungsbetreuungen im Land-tagsforum und Plenarsaal an einen externen Dienstleister zu übertragen. Die bereits festgelegten Termine der Plenarsitzungen für das Jahr 2026 & 2027 sowie eine Übersicht über sitzungsfreie Zeiten sind auf der Internetseite des Landtags abrufbar unter https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles/termine-und-veranstaltungen/plenarsitzugen.html. Die Veranstaltungsarten lassen sich in vier Veranstaltungstypen mit unterschiedlicher Technikausstat-tung und weiteren Veranstaltungsprofilen mit reiner Betreuungsdienstleistung und Nutzung der im Landtag Nordrhein-Westfalen vorhandenen Technik aufteilen.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen sucht einen externen Dienstleister für die technische Unterstützung bei Veranstaltungen in seinem Parlamentsgebäude und weiteren Standorten. Der Auftrag umfasst die komplette technische Ausstattung, den Auf- und Abbau sowie die Betreuung von rund 100 Veranstaltungen und 30 Plenarsitzungen pro Jahr. Die Leistungen sind in verschiedene Veranstaltungstypen unterteilt, die von der reinen Betreuung vorhandener Technik bis hin zur Bereitstellung von eigenem Equipment reichen. Der Vertrag läuft über zwei Jahre ab September 2026 und bietet die Option auf eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einreichung des Preisblatts L02
- Einreichung der Wertungsdokumente W01 bis W03
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Hierzu gehören das Preisblatt L02 und die Wertungsdokumente W01 bis W03.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen beabsichtigt mit einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung für Veranstaltungstechnik und Dienstleistungen abzuschließen. Der Leistungszeitraum des Rahmenvertrags beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028. Der Rahmenvertrag kann optional max. zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung