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Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung

Nordrhein-Westfalen
Mainz, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
RechtsberatungBeratungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungEnergieEnergierechtRechtsberatungOeffentliche VerwaltungGutachtenRegulierungsbehoerde
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Okt. 2026
69 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesnetzagentur schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Erstellung von wirtschaftsrechtlichen Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung aus. Der Auftrag umfasst die fachliche Unterstützung bei regulatorischen Fragestellungen. Die Laufzeit und das Auftragsvolumen sind in der Bekanntmachung nicht explizit beziffert.

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Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesnetzagentur sucht externe Unterstützung für die Erstellung von wirtschaftsrechtlichen Kurzgutachten, die für die Regulierung des Energiemarktes benötigt werden. Dabei geht es um fachliche Einschätzungen zu komplexen regulatorischen Themen, die kurzfristig und präzise aufbereitet werden müssen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die Leistungen bei Bedarf abgerufen, wobei die Qualität der Gutachten mit 70 Prozent stärker gewichtet wird als der Preis. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Kanzleien oder Beratungsunternehmen mit fundierten Kenntnissen im Energierecht.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung über wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten im Bereich der Energieregulierung

Siehe Leistungsverzeichnis i.V.m. Leistungsbeschreibung

CPV 79000000Frist 6. Okt. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Gem. Ziffer 2.5. der Besonderen Bewerbungsbedingungen

    70%
  • price

    Gem. Ziffer 2.6. und 2.7. der Besonderen Bewerbungsbedingungen

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Okt. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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