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Rahmenvereinbarung über Wäschereinigung für die Münchner Stadtentwässerung

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
DienstleistungenÖffentliche VerwaltungEntsorgungswirtschaftWaeschereinigungTextildienstleistungenOeffentliche VerwaltungNachhaltigkeitRahmenvereinbarung
Auftragswert
~€400k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Sept. 2026
41 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt München schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Reinigung und Pflege von Arbeits-, Berufs- und Warnschutzkleidung sowie Mietwäsche aus. Der Auftrag umfasst die Abholung, fachgerechte Reinigung und Rücklieferung der Textilien für die Münchner Stadtentwässerung. Die Laufzeit und das Volumen sind als Rahmenvertrag angelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung über Wäscherreinigung für die Münchner Stadtentwässerung

VergabeHero-Einschätzung

Die Münchner Stadtentwässerung sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung und Pflege ihrer Arbeitskleidung, Warnschutzkleidung sowie von Haushaltstextilien. Der Auftrag beinhaltet sowohl die Aufbereitung der eigenen Kleidung der Mitarbeiter als auch die Bereitstellung und Pflege von Mietwäsche, wie etwa Flachwäsche. Die Leistungen umfassen den gesamten Prozess von der Abholung bis zur Rücklieferung der sauberen Textilien. Bei der Vergabe spielen neben dem Preis auch ökologische Aspekte eine wichtige Rolle, wie etwa der Einsatz von Ökostrom, umweltfreundlichen Waschmitteln und emissionsfreien Fahrzeugen für den Transport.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Eigenerklärung gemäß §§ 123-126 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung. Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung über Wäschereinigung für die Münchner Stadtentwässerung

Die Landeshauptstadt München - Münchener Stadtentwässerung benötigt die zuverlässige Wäschereinigung von Arbeits- und Warnschutzkleidung sowie von Haushaltstextilien. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Textildienstleistungen, bestehend aus der Reinigung und Pflege von Eigenwäsche (Arbeits-, Berufs- und Warnschutzkleidung) sowie der Gestellung, Reinigung und Pflege von Mietwäsche (Flachwäsche). Die Leistungen umfassen insbesondere die Abholung, die fachgerechte Reinigung bzw. Wäschepflege, gegebenenfalls Trocknen, Bügeln, Imprägnieren und Ausbessern sowie die schrank- und gebrauchsfertige Wiederanlieferung. Bei der Mietwäsche umfasst die Leistung zusätzlich die Bereitstellung der Textilien. Leistungsgruppe 1: Reinigung und Pflege von Eigenwäsche (Arbeits-, Berufs- und Warnschutzkleidung) Umfasst insbesondere: • Abholung der Arbeits-, Berufs- und Warnschutzkleidung bei den jeweiligen Dienststellen, • fachgerechtes Waschen bzw. Reinigen entsprechend den Herstellerangaben und den geltenden Normen, • Trocknen, gegebenenfalls Bügeln, Imprägnieren sowie Ausbessern und kleinere Reparaturen, • schrank- und gebrauchsfertige Rücklieferung an die jeweiligen Dienststellen. Leistungsgruppe 2: Gestellung, Reinigung und Pflege von Mietwäsche (Flachwäsche) Umfasst insbesondere: • Bereitstellung (Miete) von Duschtüchern und Geschirrtüchern, • Abholung der gebrauchten Flachwäsche, • fachgerechtes Waschen und Pflegen, • schrank- und gebrauchsfertige Wiederanlieferung der Mietwäsche.

CPV 98310000Frist 7. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Unterkriterien: - Bezug Ökostrom bzw. eigenproduzierter Strom aus erneuerbaren Energiequellen & Umweltfreundliche Wasch-, Reinigungsmittel und weitere Hilfsmittel & Einsatz lokal emissionsfreier Antriebssysteme

    40%
  • price

    Preis

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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