Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen
Was wird ausgeschrieben
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Steuerberatungsleistungen aus. Der Auftrag umfasst die kontinuierliche steuerliche Beratung und Unterstützung bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 730 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen. Diese werden durch eine fachlich qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft erbracht, die die BG BAU in allen steuerlich relevanten Fragestellungen professionell unterstützt. Ziel ist es, die BG BAU bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten zu begleiten, die sachgerechte Behandlung steuerlich relevanter Sachverhalte sicherzustellen und eine kontinuierliche, verlässliche Beratung zu gewährleisten.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sucht eine qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft für eine langfristige Zusammenarbeit. Ziel ist es, die BG BAU bei allen steuerlichen Fragestellungen professionell zu begleiten und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten sicherzustellen. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt. Die Auswahl des Dienstleisters erfolgt anhand eines Konzepts, der Erfahrung des Personals sowie der angebotenen Stundensätze.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Einhaltung von Mindestlohn- und Entsendegesetzen
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch die Bildung terroristischer Vereinigungen und kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB - Diese Vorschriften betreffen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, Bestechung und Bestechlickeit von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung und Bestechung - auch in Verbindung mit ausländischen und internationalen Bediensteten -, Bestechung ausländischer Abgeordenter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Abgabe oder Beiträge zur Sozialversicherung. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - Diese Vorschrift betrifft auch Verstöße gegen sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen. § 124 Abs. 1 Nr. 2 - Diese Vorschrift betrifft auch vergleichbare Verfahren oder wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen. Diese werden durch eine fachlich qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft erbracht, die die BG BAU in allen steuerlich relevanten Fragestellungen professionell unterstützt. Ziel ist es, die BG BAU bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten zu begleiten, die sachgerechte Behandlung steuerlich relevanter Sachverhalte sicherzustellen und eine kontinuierliche, verlässliche Beratung zu gewährleisten.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality50%
Umsetzungskonzept. Siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
- quality20%
Erfahrung des leistungserbringenden Personals. Siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
- price30%
Die abgefragten Stundensätze werden zunächst mit der fiktiven Anzahl an Stunden multipliziert und dann zu einer Gesamtsumme addiert. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 10 Punkte in diesem Wertungskriterium. Angebote mit höheren Gesamtsummen erhalten im Verhältnis dazu geringere Punkte. Die erhalten Punktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor (30%) multipliziert
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung