Rahmenvereinbarung über Sprachmittlungsdienste in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge

Was wird ausgeschrieben
Das Regierungspräsidium Karlsruhe schreibt eine Rahmenvereinbarung für Sprachmittlungsleistungen in verschiedenen Erstaufnahmeeinrichtungen aus. Die Leistung ist in fünf Lose unterteilt, die sowohl Vor-Ort-Dolmetschen in verschiedenen Regionen als auch Telefondolmetschen und Begleitung bei medizinischen Terminen umfassen. Der Vertrag ist auf eine langfristige Abdeckung des Bedarfs ausgelegt.
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Rahmenvereinbarung über die Sprachmittlung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe
Das Regierungspräsidium Karlsruhe sucht Dienstleister für Sprachmittlung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge. Die Ausschreibung ist in fünf Lose gegliedert: Drei Lose decken die geografische Sprachmittlung vor Ort im Regierungsbezirk ab, ein Los betrifft das Telefondolmetschen für spezielle Screening-Verfahren und ein weiteres Los umfasst die Begleitung bei externen medizinischen Terminen. Ziel ist es, eine zuverlässige Kommunikation in den Einrichtungen sicherzustellen. Die Vergabe erfolgt zu gleichen Teilen nach Preis und Qualität, wobei für das Telefondolmetschen zusätzlich ein Konzept zum Umgang mit schutzbedürftigen Personen gefordert wird.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Selbstreinigungsmaßnahmen bei Vorliegen von Ausschlussgründen
- Erklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionsverordnung (Russland-Bezug)
- Erklärung zum Nichtvorliegen auf Terrorlisten (VO 881/2002, 2580/2001)
- Verpflichtungserklärung bei Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Diese können über den Download (vgl. 5.1.11) abgerufen werden. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 2) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 3) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 4) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers; 5) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 6) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 7) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 09.08.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Aufteilung in Lose
5 LoteRahmenvereinbarung über die Sprachmittlung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe
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Rahmenvereinbarung über die Sprachmittlung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe
Zuschlagskriterien
11 Kriterien- price50%
wertungsrelevanter Angebotspreis
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Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung
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wertungsrelevanter Angebotspreis
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Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung
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wertungsrelevanter Angebotspreis
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Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung
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wertungsrelevanter Angebotspreis
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Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung
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Konzept zum Umgang mit vulnerablen Personengruppen
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wertungsrelevanter Angebotspreis
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Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung