Rahmenvereinbarung über Sprachmittler- und Dolmetscherdienste
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Wuppertal schreibt eine Rahmenvereinbarung für Sprachmittler- und Dolmetscherdienste aus, um die behördliche Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die verschiedene städtische Bereiche wie das Sozialamt, das Ressort Zuwanderung, Schulen sowie Kinder- und Jugendhilfe abdecken. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 4 Jahre, wobei ein Gesamthöchstvolumen von 632.000 EUR brutto definiert ist.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Sprachmittlertätigkeiten (Dolmetscherdienste) im Rahmen der behördlichen Kommunikation von Menschen mit Migrationshintergrund. Hierbei kommen das Konsekutivdolmetschen (zeitversetzte Übersetzung) von Gesprächen zwischen Mitarbeiter*innen und vorsprechenden Kund*innen sowie bei Bedarf auch das Übersetzen von schriftlichen Dokumenten (z.B. Formulare, Bescheide, behördliche Schreiben) in die jeweilige Muttersprache in Betracht. Eine Festlegung auf spezielle inhaltliche Bereiche sind den einzelnen Vorgaben der einzelnen Leistungsorte gem. Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es erfolgt eine Übersetzung sowohl aus der jeweiligen Muttersprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die jeweilige Muttersprache. Die Übersetzung wird ergänzt durch kontextuelle Einordnung des Gesagten unter Rücksichtnahme auf kultursensible Besonderheiten. Die Ausschreibung teilt sich in vier Lose auf (vgl. Leistungsbeschreibung). Es findet keine Loslimitierung statt. Losübergreifender Inhalt der Ausschreibung: Der Auftragnehmer stellt nach entsprechendem Bedarf Sprachmittler*innen für die Teilnahme und Übersetzungen während Beratungsgesprächen jedweder Art zur Verfügung. Der vorgesehene Einsatz pro Los wird unter den Ziffern 2.1.1 bis 2.1.4 der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die Beauftragung eines Sprachmittlers*einer Sprachmittlerin erfolgt durch Einschaltung der jeweiligen Fachkraft bzw. durch die Schulleitung oder durch einen durch die Auftraggeberin bevollmächtigten Dritten. Die Art und Durchführung der Einschaltung wird nach Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer beschlossen. Die zu vergebene Leistung wird nicht auf spezifische Sprachen festgelegt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die nachgefragten Sprachen vielfältig sind. Die Auftraggeberin erwartet seitens des Auftragnehmers, alle Sprachen abzudecken. Sollte ein Auftrag im Einzelfall nicht realisierbar sein, wird eine umgehende und transparente Kommunikation hierüber erwartet. Die Rahmenvereinbarung hat über die gesamte Vertragslaufzeit jeweils folgende Höchstabnahmevolumina: * Los 1: 60.000,00 EUR brutto * Los 2: 220.000,00 EUR brutto * Los 3: 176.000,00 EUR brutto * Los 4: 176.000,00 EUR brutto Das tatsächliche jeweilige Auftragsvolumen kann auch nach unten abweichen. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart.
Die Stadt Wuppertal sucht einen Dienstleister für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen, um die Kommunikation in verschiedenen städtischen Ämtern zu erleichtern. Dabei geht es sowohl um mündliches Dolmetschen bei Beratungsgesprächen als auch um das Übersetzen von Dokumenten, wobei kultursensible Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Der Auftrag ist in vier Lose aufgeteilt, die jeweils spezifische Fachbereiche wie Schulen, Sozialamt oder Jugendhilfe bedienen. Es gibt keine Mindestabnahme, aber ein festgelegtes Höchstvolumen für die gesamte Laufzeit von etwa vier Jahren. Interessierte Unternehmen müssen ein Konzept zur Leistungserbringung vorlegen, das einen Großteil der Bewertung ausmacht.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einreichung eines Leistungserbringungskonzepts
- Erfüllung der Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe gem. § 57 VgV und der Auftragsbekanntmachung. Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
4 LoteFür das Amt 201 – Sozialamt ist der Erfüllungsort grundsätzlich das Stadtgebiet Wuppertal. Darüber hinaus finden die Gespräche der Betreuungsbehörde (201.12) auch in den für Wuppertaler Bürger*innen zuständigen Fachkliniken z.B. der Stiftung Tannenhof in Remscheid und Langenberg oder in Wülfrath, Solingen, Hattingen, Schwelm statt. Die Erbringung der Leistung kann an verschiedenen Standorten im Wuppertaler Stadtgebiet erfolgen (z.B. öffentliche/ nicht öffentliche Gebäude, private Haushalte, etc.), wobei ein überwiegender Teil der Einsätze in privaten Haushalten erfolgt. Der genaue Einsatzort richtet sich nach der jeweiligen Einschaltung und den damit verbundenen Notwendigkeiten. Hierüber entscheiden ausschließlich die Fachkräfte der Auftraggeberin oder entsprechend die durch die Auftraggeberin bevollmächtigte Personen. Kommen für einen Einsatz Video- oder Telefon zum Tragen, ist die Leistungserbringung nicht ortsgebunden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Bestimmung der Art des Abrufs. Dies obliegt ausschließlich den Fachkräften der Auftraggeberin. Vorwiegend wird die Sprachmittlung persönlich in folgenden Beratungssituationen eingesetzt: * Bei der Prüfung von Einschränkungen von Personen im Rahmen der Feststellung von Pflegegraden, notwendigen pflegerischen oder behinderungsbedingten Unterstützungen. * Im Rahmen des Einsatzes einer rechtlichen Betreuung oder Fragen im Rahmen dieser rechtlichen Betreuung * Im Bereich der Unterstützung von erwachsenen Personen die Hilfe zur Erlangung bestimmter Leistungen benötigen. Hier in der Regel im Einsatz mit dem Sozialdienst für Erwachsene. * In der Beratungstätigkeit der städtischen Pflegeberatung über das Unterstützungsangebot im Be-reich der ambulanten, teilstationären, komplementären oder stationären Pflege sowie weiteren Angeboten. Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend zu verstehen. Einzelheiten zum Leistungsort sowie eine konkrete Beschreibung der Leistungsinhalte für Los 1 sind der Leistungsbeschreibung (VG-Nr. 2) zu entnehmen.
Für das Ressort 204 – Zuwanderung und Integration ist der Erfüllungsort grundsätzlich das Stadtgebiet Wuppertal. Circa 10 % der Einsätze entfallen auf an Wuppertal angrenzende Städte. Die Erbringung der Leistung kann an verschiedenen Standorten im Wuppertaler Stadtgebiet erfolgen (z.B. öffentliche/ nicht öffentliche Gebäude, private Haushalte, etc.). In ca. 70% der Fälle ist das Haus der Integration, Friedrich-Engels-Allee 28, 42103 Wuppertal, der Einsatzort. In den übrigen Fällen handelt es sich um diverse Flüchtlingsunterkünfte, Asylbewerberwohnheime, städtische Ämter, Hausbesuche (privat), Krankenhäuser, Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen (z.B. Psychiatrien), Geldinstitute (z.B. Sparkasse), Kirchengemeinden, Infoveranstaltungen in Quartieren sowie der Düsseldorfer Flughafen. Der genaue Einsatzort richtet sich nach der jeweiligen Einschaltung und den damit verbundenen Notwendigkeiten. Hierüber entscheiden ausschließlich die Fachkräfte der Auftraggeberin oder entsprechend die durch die Auftraggeberin bevollmächtigte Personen. Kommen für einen Einsatz Video- oder Telefon zum Tragen, ist die Leistungserbringung nicht ortsgebunden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Bestimmung der Art des Abrufs. Dies obliegt ausschließlich den Fachkräften der Auftraggeberin. Vorwiegend wird die Sprachmittlung persönlich in folgenden Beratungssituationen nachgefragt: * Hinzuziehung in der Leistungsgewährung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes, Beratung im Kontext von Bildung und Teilhabe, Klärung bei Rückfragen zu Erfordernissen, etc., * Hinzuziehung in der beruflichen Integration zur Entwicklung einer tragfähigen Arbeitsmarktintegrationsstrategie, Erläuterung zu rechtlichen Konsequenzen, Rechten und Pflichten, etc., * Hinzuziehung im Bereich der Neuantragsstellung im Zusammenhang mit Kindergeld, Kindergeldzuschuss, Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Aufenthalt, * Hinzuziehung zu den medizinischen Fachdiensten der Auftraggeberin, Begleitung und Sprachmittlung im Rahmen von psychologischen und ärztlichen Begutachtungen oder der Eröffnung der erstellten Gutachten, * Hinzuziehung bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ordnungsrecht, Abschiebung, Ausreise, Ausländerrecht, bei Gerichtsverhandlungen und ggf. für Deeskalation (z.B. bei Zwangsmaßnahmen). Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend zu verstehen. Einzelheiten zum Leistungsort sowie eine konkrete Beschreibung der Leistungsinhalte für Los 2 sind der Leistungsbeschreibung (VG-Nr. 2) zu entnehmen.
Für den Stadtbetrieb 206 – Schulen findet die Leistungserbringung in der Regel in den städtischen Wuppertaler Schulen statt. Die Sprachmittlung wird vorrangig persönlich in folgenden Beratungssituationen nachgefragt: * Hinzuziehung für Schulanmeldungsgespräche mit Eltern, deren Kinder neu zugewandert sind (Förderzeitraum von 2 Jahre). Dies betrifft Gespräche zur Erstintegration an Schule. * Hinzuziehen für das Übergangsgespräch, sofern ein Schulwechsel innerhalb des zweijährigen Förderzeitraums geschieht. Des Weiteren kann die Sprachmittlung auch für weitere Elterngespräche mit wichtigem Inhalt (ggfls. sogar mit rechtsrelevanten Inhalten) nachgefragt werden. Beispiele hierfür können sein: * Disziplinarverfahren (Verwarnungen, Suspendierung, Schulverweise) * Ablehnung OGS * Verfahren zur sonderpädagogischen Unterstützung (AO-SF) Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend zu verstehen. Die schriftliche Bestellung einer Dolmetscherleistung erfolgt durch das Betriebsmanagement (206.01) des Stadtbetriebs Schulen. Die Terminvereinbarung erfolgt dann durch die entsprechenden Schulmitarbeitenden selbst. Einzelheiten zum Leistungsort sowie eine konkrete Beschreibung der Leistungsinhalte für Los 3 sind der Leistungsbeschreibung (VG-Nr. 2) zu entnehmen.
Für das Ressort 208 – Kinder, Jugend und Familie ist der Erfüllungsort grundsätzlich das Stadtgebiet Wuppertal. Die Erbringung der Leistung kann an verschiedenen Standorten im Wuppertaler Stadtgebiet erfolgen (z.B. öffentliche/ nicht öffentliche Gebäude, private Haushalte, etc.). Der genaue Einsatzort richtet sich nach der jeweiligen Einschaltung und den damit verbundenen Notwendigkeiten. Hierüber entscheiden ausschließlich die Fachkräfte der Auftraggeberin oder entsprechend die durch die Auftraggeberin bevollmächtigte Personen. Kommen für einen Einsatz Video- oder Telefon zum Tragen, ist die Leistungserbringung nicht ortsgebunden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Bestimmung der Art des Abrufs. Dies obliegt ausschließlich den Fachkräften der Auftraggeberin. Die Sprachmittlung wird vorrangig in folgenden Situationen nachgefragt: * Sprachmittlung in Präsenz bei Gesprächen zur Altersbestimmung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen * Sprachmittlung zur Erhebung persönlicher Daten, erzieherischer und gesundheitlicher Bedarfslagen, rechtlicher Grundlagen und Rahmenbedingungen sowie persönlicher Anliegen von Eltern, Kindern und Jugendlichen bei: der Feststellung und Abwendung einer Kindeswohlgefährdung; Inobhutnahmen und Herausnahmen von Kindern aus einer Familie; Beratung und Vermittlung zu anderen Dienststellen, Behörden und Institutionen; Einrichtungen von Hilfen zur Erziehung; in sorge- und vormundschaftsrechtlichen Verfahren; bei Adoptionsverfahren; bei Antragstellung auf Inklusions- und Eingliederungshilfen; in Jugendhilfestrafverfahren außerhalb des Gerichts * Sprachmittlung bei der Beratung und Antragstellung auf Unterhalt, Sorgerechtserklärungen, Elterngeld * Sprachmittlung bei der Familien- und Erziehungsberatung mit psychologischen, therapeutischen und traumatischen Inhalten * Sprachmittlung bei Ehe- Trennungs- und Scheidungsberatung * Sprachmittlung in bildungsrelevanten, schulischen und schulrechtlichen Angelegenheiten * Sprachmittlung in Präsenz bei Hilfeplangesprächen im Rahmen von Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung * Versetzte und simultane Sprachmittlung auf Veranstaltungen und in Seminaren zu Erziehungsfragen Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend zu verstehen. Einzelheiten zum Leistungsort sowie eine konkrete Beschreibung der Leistungsinhalte für Los 4 sind der Leistungsbeschreibung (VG-Nr. 2) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
8 Kriterien- price30%
Das Zuschlagskriterium „Preis“ wird mit 30 % gewichtet. Gewertet wird der Netto-Gesamtpreis. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des Preisblatts (VG-Nr. 3) pro Los anzugeben. Liegen mehrere bewertbare Angebote verschiedener Bieter mit abweichenden Preisen vor, erfolgt eine vergleichende Wertung für das Kriterium mittels linearer Interpolation. „0“ Bewertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Liegt ein Angebot über dem 2-fachen des niedrigsten Bewertungspreises, erhält dieses ebenfalls „0“ Bewertungspunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Bewertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation.
- quality70%
Mit dem Angebot ist ein Leistungserbringungskonzept einzureichen. Die Bewertung der vom Bieter gemachten Angaben erfolgt durch die AG unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Angaben des Bieters unter Berücksichtigung von * Vollständigkeit; * fachlicher Vertretbarkeit; * Strukturiertheit; *Detailtiefe und * Berücksichtigung der Leistungsort- bzw. Ressort-spezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen. Das Konzept darf eine Seitenanzahl von 5 Seiten (unter Verwendung der Schriftart Arial 11, Zeilenabstand genau 15 Punkt, Seitenränder mind. 2,5 cm oben, unten, rechts, links und „Schriftzeichenformatierung nicht skaliert“) nicht überschreiten. Auf Inhaltsverzeichnis und Deckblatt ist zu verzichten. Inhalte ab einschließlich Seite 6 werden nicht gewertet. Wird das geforderte Konzept überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Zu den Anforderungen und zum Bewertungsmaßstab siehe Ziffer 2 der VG-Nr. 1.
- price30%
Das Zuschlagskriterium „Preis“ wird mit 30 % gewichtet. Gewertet wird der Netto-Gesamtpreis. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des Preisblatts (VG-Nr. 3) pro Los anzugeben. Liegen mehrere bewertbare Angebote verschiedener Bieter mit abweichenden Preisen vor, erfolgt eine vergleichende Wertung für das Kriterium mittels linearer Interpolation. „0“ Bewertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Liegt ein Angebot über dem 2-fachen des niedrigsten Bewertungspreises, erhält dieses ebenfalls „0“ Bewertungspunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Bewertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation.
- quality70%
Mit dem Angebot ist ein Leistungserbringungskonzept einzureichen. Die Bewertung der vom Bieter gemachten Angaben erfolgt durch die AG unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Angaben des Bieters unter Berücksichtigung von * Vollständigkeit; * fachlicher Vertretbarkeit; * Strukturiertheit; *Detailtiefe und * Berücksichtigung der Leistungsort- bzw. Ressort-spezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen. Das Konzept darf eine Seitenanzahl von 5 Seiten (unter Verwendung der Schriftart Arial 11, Zeilenabstand genau 15 Punkt, Seitenränder mind. 2,5 cm oben, unten, rechts, links und „Schriftzeichenformatierung nicht skaliert“) nicht überschreiten. Auf Inhaltsverzeichnis und Deckblatt ist zu verzichten. Inhalte ab einschließlich Seite 6 werden nicht gewertet. Wird das geforderte Konzept überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Zu den Anforderungen und zum Bewertungsmaßstab siehe Ziffer 2 der VG-Nr. 1.
- price30%
Das Zuschlagskriterium „Preis“ wird mit 30 % gewichtet. Gewertet wird der Netto-Gesamtpreis. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des Preisblatts (VG-Nr. 3) pro Los anzugeben. Liegen mehrere bewertbare Angebote verschiedener Bieter mit abweichenden Preisen vor, erfolgt eine vergleichende Wertung für das Kriterium mittels linearer Interpolation. „0“ Bewertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Liegt ein Angebot über dem 2-fachen des niedrigsten Bewertungspreises, erhält dieses ebenfalls „0“ Bewertungspunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Bewertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation.
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Mit dem Angebot ist ein Leistungserbringungskonzept einzureichen. Die Bewertung der vom Bieter gemachten Angaben erfolgt durch die AG unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Angaben des Bieters unter Berücksichtigung von * Vollständigkeit; * fachlicher Vertretbarkeit; * Strukturiertheit; *Detailtiefe und * Berücksichtigung der Leistungsort- bzw. Ressort-spezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen. Das Konzept darf eine Seitenanzahl von 5 Seiten (unter Verwendung der Schriftart Arial 11, Zeilenabstand genau 15 Punkt, Seitenränder mind. 2,5 cm oben, unten, rechts, links und „Schriftzeichenformatierung nicht skaliert“) nicht überschreiten. Auf Inhaltsverzeichnis und Deckblatt ist zu verzichten. Inhalte ab einschließlich Seite 6 werden nicht gewertet. Wird das geforderte Konzept überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Zu den Anforderungen und zum Bewertungsmaßstab siehe Ziffer 2 der VG-Nr. 1.
- price30%
Das Zuschlagskriterium „Preis“ wird mit 30 % gewichtet. Gewertet wird der Netto-Gesamtpreis. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des Preisblatts (VG-Nr. 3) pro Los anzugeben. Liegen mehrere bewertbare Angebote verschiedener Bieter mit abweichenden Preisen vor, erfolgt eine vergleichende Wertung für das Kriterium mittels linearer Interpolation. „0“ Bewertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Liegt ein Angebot über dem 2-fachen des niedrigsten Bewertungspreises, erhält dieses ebenfalls „0“ Bewertungspunkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Bewertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation.
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Mit dem Angebot ist ein Leistungserbringungskonzept einzureichen. Die Bewertung der vom Bieter gemachten Angaben erfolgt durch die AG unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Angaben des Bieters unter Berücksichtigung von * Vollständigkeit; * fachlicher Vertretbarkeit; * Strukturiertheit; *Detailtiefe und * Berücksichtigung der Leistungsort- bzw. Ressort-spezifischen Gegebenheiten und Herausforderungen. Das Konzept darf eine Seitenanzahl von 5 Seiten (unter Verwendung der Schriftart Arial 11, Zeilenabstand genau 15 Punkt, Seitenränder mind. 2,5 cm oben, unten, rechts, links und „Schriftzeichenformatierung nicht skaliert“) nicht überschreiten. Auf Inhaltsverzeichnis und Deckblatt ist zu verzichten. Inhalte ab einschließlich Seite 6 werden nicht gewertet. Wird das geforderte Konzept überhaupt nicht eingereicht, ist das Angebot unvollständig und muss ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung des fehlenden Konzepts ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Zu den Anforderungen und zum Bewertungsmaßstab siehe Ziffer 2 der VG-Nr. 1.
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung