Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Deutsche Post AG

Auftragswert

€741k

Zuschlag am

18. Juni 2026

TED·452937-2026

Rahmenvereinbarung über Postzustellaufträge für die Stadtverwaltung Erfurt

Post- und KurierdiensteÖffentliche VerwaltungPostdienstleistungenOeffentliche VerwaltungLogistikRahmenvertragZustellungsdienst
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt einen Rahmenvertrag für die Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträgen aus. Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 24 Monate und kann bis zu 48 Monate umfassen. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.

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Rahmenvertrag über Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträgen für die Stadtverwaltung Erfurt über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten bis zu maximal 48 Monaten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtverwaltung Erfurt sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Zustellung von Postzustellaufträgen. Dabei handelt es sich um förmliche Zustellungen, die rechtssicher dokumentiert werden müssen. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die Leistungen bei Bedarf abgerufen. Die Vergabe erfolgt allein nach dem günstigsten Preis.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Rahmenvereinbarung über Postzustellaufträge für die Stadtverwaltung Erfurt - Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträge

Rahmenvertrag über Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträgen für die Stadtverwaltung Erfurt über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten bis zu maximal 48 Monaten

CPV 64121100, 641120001460 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Deutsche Post AG · €741k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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