Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für die Stadt Celle
Was wird ausgeschrieben
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schließt eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) für die Stadt Celle ab. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 21 VgV ohne Abnahmeverpflichtung, aber mit Leistungspflicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (730 Tage). Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare nieder-sächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesell-schaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) für die Stadt Celle aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenver-einbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auf-tragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbie-terverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Das Logistik Zentrum Niedersachsen vergibt eine Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen — das heißt, die Abholung und Zustellung von Briefen bis 1000 Gramm — für die Stadt Celle und weitere niedersächsische Landesbehörden. Der Vertrag läuft über zwei Jahre und regelt die Bedingungen für während dieser Zeit erteilte Einzelaufträge. Eine Besonderheit: Der Auftragnehmer muss im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz eingetragen sein, um diese Leistung erbringen zu dürfen. Das Auftragsvolumen wird auf etwa 1 bis 2 Millionen Euro geschätzt, da neben der Stadt Celle auch die gesamte niedersächsische Landesverwaltung und weitere Drittkunden des LZN abrufberechtigt sind.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Gültige Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG)
- Nachweis der gewerbsmäßigen Postbeförderung
- Eignung gemäß VOB/VgV nachzuweisen
- Fähigkeit zur flächendeckenden Abholung und Zustellung im Raum Celle
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit mehreren abrufberechtigten Stellen (Landesverwaltung, Drittkunden)
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare nieder-sächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesell-schaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) für die Stadt Celle aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenver-einbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auf-tragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbie-terverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert