Rahmenvereinbarung über Narkose- und Beatmungsgeräte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- München Klinik gGmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.02.2025
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
- Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke (33157400)
- Anästhesie und Reanimation (33170000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 130476-2025
- Verfahrensnummer
- 22dd22da-18a7-4591-893e-687ce70a727b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die München Klinik gGmbH beschafft Narkose- und Beatmungsgeräte im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für ihre fünf Standorte in München: Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße. Die Vereinbarung läuft vier Jahre ab Zuschlagserteilung und soll auch die Beschaffung weiterer Narkosegeräte in den Folgejahren ermöglichen; die genaue Liefermenge ergibt sich aus den Leistungsverzeichnissen. Angebote müssen bis zum 28. März 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die München Klinik gGmbH bietet umfassende medizinische Versorgung auf höchstem Niveau in mehr als 60 Fachkliniken an fünf Standorten in München (Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße). Jährlich lassen sich rund 150.000 Menschen stationär und weitere 170.000 ambulant behandeln.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Narkose- und Beatmungsgeräte
Ausgeschrieben ist eine Rahmenvereinbarung für eine Laufzeit von 4 Jahren (Gültigkeit ab Zuschlagserteilung). Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass die Ausschreibung alle Standorte umfasst (Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße). Die genaue Anzahl der zu liefernden Fabrikate kann dem jeweiligen Leistungsverzeichnissen entnommen werden. Der AG möchte die Möglichkeit haben über diese Rahmenvereinbarung noch weitere Narkosegeräte in den Folgejahren zu beschaffen (bis zu 40% des LV Umfangs).
Anforderungen an deinen Betrieb
Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bietenden, kann sie den Bietenden zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Narkose- und Beatmungsgeräte
- Das Angebot, welches den niedrigsten Preis anbietet, erhält für das Wertungskriterium die maximale Leistungspunktzahl, die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihres Preises zu dem niedrigsten Angebotspreis ausdrücken.
- 60 %
- Bitte entnehmen Sie für die Wertung der Qualität der Anlage 1.1_Wertungsmatrix_Narkose- und Beatmungsgeräte.pdf
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bietenden, kann sie den Bietenden zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 432367-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.