Miete von Vakuumtherapiegeräten und Bereitstellung des Verbrauchsmaterials
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 15.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 300.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Klinikum Ingolstadt GmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- CPV-Codes
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- Medizinische Geräte (33100000)
- Medizinische Verbrauchsartikel (33140000)
- Pumpen für medizinische Zwecke (42122410)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 679657-2026
- Verfahrensnummer
- 8e54868f-4b38-4926-a496-7c3460d120e5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Das Klinikum Ingolstadt GmbH sucht Geräte zur Unterdruck-Wundtherapie (NPWT, englisch: Negative Pressure Wound Therapy) im Mietmodell sowie das zugehörige Verbrauchsmaterial. Der vierjährige Rahmenvertrag umfasst eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Nutzung; die Gerätemiete wird nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet. Der Auftrag wird in Ingolstadt vergeben und hat einen geschätzten Wert von 300.000 Euro.
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Leistungsbeschreibung
Bereitstellung von Vakuumtherapie-Geräten (NPWT - Negative Pressure Wound Therapy) im Mietmodell einschließlich des hierfür erforderlichen Verbrauchsmaterials.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vakuumtherapie
Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von vier Jahren über die bedarfsgerechte Bereitstellung und Nutzung der NPWT-Geräte sowie über die Versorgung mit dem zugehörigen Verbrauchsmaterial. Die Gerätemiete wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung abgerechnet. Die Einzelheiten zu Leistungsumfang, Bereitstellung, Verbrauchsmaterial, Service und Abrechnung ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen.
Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Vakuumtherapie
- Die Preisbewertung erfolgt auf Grundlage der in Anlage 4 Preisblatt angegebenen und errechneten Preise. Das Preisblatt ist für die Wertung in zwei Abschnitte unterteilt: Für beide Abschnitte wird zunächst die jeweilige Summe gemäß Anlage 4 ermittelt. Die Summe des Abschnitts 1 wird mit 95 % und die Summe des Abschnitts 2 mit 5 % gewichtet. Die Addition der beiden gewichteten Abschnittssummen ergibt den Wertungspreis. Für die Preisbewertung wird folgende Formel angewendet: (Niedrigster Wertungspreis / Wertungspreis des jeweiligen Bieters) × 100 (gerundet auf zwei Nachkommastellen). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 100 Punkte. Die Punktzahlen der übrigen Angebote werden nach der vorstehenden Formel ermittelt und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- 60 %
- Die im Leistungsverzeichnis Anlage 3 zu erfüllenden Mindestkriterien A-Kriterien müssen mit einer Quote von 100 % erfüllt werden. Erreicht ein Angebot diese Mindestquote nicht, wird es ausgeschlossen. Die B-Kriterien werden mit den jeweils mit ausgewiesenen Punkten bewertet.
- 25 %
- Im Rahmen einer praktischen Teststellung werden die angebotenen NPWT-Systeme bewertet. Zur Teststellung werden nur diejenigen Bieter zugelassen, die nach der Bewertung der Zuschlagskriterien Preis und Qualität I rechnerisch noch die Möglichkeit haben, den Zuschlag zu erhalten. Die Teststellung dient der Beurteilung der praktischen Handhabung, Haptik und Praxistauglichkeit der angebotenen Systeme im Klinikalltag. Die Bewertung erfolgt durch medizinisches Fachpersonal anhand von festgelegten Einzelkriterien.
- 15 %
Vergabeunterlagen
17 Dateien laut Portal · Stand 10.09.2026| Sonstiges | 41 KB | |
| Sonstiges | 285 KB | |
| Formular | 702 KB | |
| Formular | 779 KB | |
| Anschreiben | 597 KB | |
| Formular | 8 KB | |
| Formular | 146 KB | |
| Sonstiges | 232 KB | |
| Formular | 541 KB | |
| Sonstiges | 491 KB | |
| Anschreiben | 544 KB | |
| Vertragsbedingungen | 882 KB | |
| Sonstiges | 59 KB | |
| Vertragsbedingungen | 342 KB | |
| Anschreiben | 295 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 235 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 59 KB |
Anforderungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV fehlende Unterlagen anzufordern sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständige Preisangaben, soweit es sich nicht um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, können bzw. sind nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV von der Wertung auszuschließen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.10.2026Berichtigung 1Die Angebotsfrist wird bis zum 15.10.2026, 10:00 Uhr, verlängert. Die Angebotsbindefrist wird bis zum 06.02.2027 verlängert. Die weiteren Termine des vorläufigen Verfahrenszeitplans verschieben sich entsprechend. Weitere Änderungen der Vergabeunterlagen sind nicht Gegenstand dieser Berichtigung.
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