Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: AlsterFood GmbH

Auftragswert

€400k

TED·492561-2026

Rahmenvertrag für Event-Verpflegungsleistungen

Hamburg
Hamburg, Germany·Veröffentlicht 16. Juli 2026
Catering-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungSoziale DiensteCateringEventmanagementRahmenvertragGastronomieHamburg
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die F&W Fördern & Wohnen AöR schreibt einen Rahmenvertrag für Event-Verpflegungsleistungen in verschiedenen Einrichtungen in Hamburg und Umgebung aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 730 Tagen. Die Vergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für Event-Verpflegungsleistungen in diversen Einrichtungen von F&W in Hamburg und Umgebung.

VergabeHero-Einschätzung

Die Hamburger F&W Fördern & Wohnen AöR sucht einen Dienstleister für die Verpflegung bei Veranstaltungen in ihren verschiedenen Einrichtungen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren, der sowohl den Preis als auch die Qualität der Leistungen zu gleichen Teilen als Zuschlagskriterien bewertet. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Event-Gastronomie mitbringen, um die Anforderungen an die Verpflegung in den unterschiedlichen Standorten in Hamburg und Umgebung zu erfüllen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung über Event-Verpflegungsleistungen in div. Einrichtungen von F&W

Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV 55520000730 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Genauere Angaben sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.

    50%
  • quality

    Genauere Angaben sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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