Rahmenvereinbarung über Druck und Lieferung von Broschüren zur Selbstschutzreihe

Was wird ausgeschrieben
Das Beschaffungsamt des BMI schreibt eine Rahmenvereinbarung für den Druck und die Lieferung von Broschüren des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) aus. Der Auftrag umfasst die Datenverarbeitung, den Druck sowie die buchbinderische Weiterverarbeitung und Logistik. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt und hat ein geschätztes Gesamtvolumen von rund 11,2 Millionen Euro.
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Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung der Broschüren "Vorsorgen für Krisen und Katastrophen" und "Selbstschutz-Broschürenreihe DIN A5" für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sucht einen Dienstleister für den Druck und die Verteilung von Informationsmaterialien, insbesondere der Broschüre 'Vorsorgen für Krisen und Katastrophen' sowie der 'Selbstschutz-Broschürenreihe' im DIN-A5-Format. Der Auftrag beinhaltet den gesamten Prozess von der Datenprüfung über den Druck bis hin zur Auslieferung der fertigen Broschüren. Die Ausschreibung ist in zwei identische Lose aufgeteilt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der geschätzte Gesamtwert der Rahmenvereinbarung liegt bei über 11 Millionen Euro. Bieter müssen technische Datenblätter für die verwendeten Materialien einreichen, um die Qualitätsvorgaben zu belegen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einreichung technischer Datenblätter für die angebotenen Materialien
- Bereitstellung von Papiermustern auf Anforderung der Vergabestelle
- Nachweis der Eignung gemäß Vergabeunterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Nachweis gemäß Vergabeunterlagen Technische Datenblätter für die angebotenen Materialien Zum Nachweis, dass die auftragsbezogenen technischen/qualitativen Anforderungen erfüllt werden, sind im Vordruck "07_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" die angebotenen Materialien anzugeben. Darüber hinaus sind mit dem Angebot die dazugehörigen technischen Datenblätter einzureichen, sofern nicht die referenzierten Papiere angeboten werden. Die Datenblätter sind in deutscher Sprache einzureichen. Falls es keine Datenblätter in deutscher Sprache gibt, können auch Dokumente in englischer Sprache eingereicht werden. Datenblätter in anderen Sprachen können nicht akzeptiert werden und müssen vom Bieter beglaubigt übersetzt (in deutsche oder englische Sprache) werden. Die angebotenen Papiere müssen den jeweils geforderten Angaben der Leistungsbeschreibung entsprechen. Bei Bedarf kann seitens der Vergabestelle auch zusätzlich das dazugehörige Papiermuster nachträglich angefordert werden. Die Papiermuster sind vom Bieter auf eigene Kosten innerhalb der in der gesonderten Aufforderung genannten Frist an das Beschaffungsamt des BMI zu senden.
Aufteilung in Lose
2 LoteMit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die Datenübernahme, die Datenprüfung, die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Weiterverarbeitung und die Lieferung der Broschüre "Vorsorgen für Krisen und Katastrophen" und Broschüren der "Selbstschutz-Broschürenreihe DIN A5" für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK, im folgenden auch Bedarfsträgerin) geschlossen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens für Los 1 der Rahmenvereinbarung beträgt 5.607.476,64 Euro (netto).
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die Datenübernahme, die Datenprüfung, die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Weiterverarbeitung und die Lieferung der Broschüre "Vorsorgen für Krisen und Katastrophen" und Broschüren der "Selbstschutz-Broschürenreihe DIN A5" für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK, im folgenden auch Bedarfsträgerin) geschlossen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens für Los 2 der Rahmenvereinbarung beträgt 5.607.476,64 Euro (netto).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot je Los erteilt. Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und sonstigen eventuell von der Auftraggeberin zu tragenden Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Vordruck "Angebotsformular" und wird auf Basis der in der Excel-Tabelle "06_AngabenPapierkosten_Preisliste_und_Fiktive_Kalkulation" dargestellten Preissystematik ermittelt. Für die Ermittlung der Vergleichspreise im Rahmen der Angebotsauswertung wird der Nettopreis aus dem Angebotsformular zzgl. pauschal 7% Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt. Zuschlagslimitierung: In dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt zudem eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass die Bieter zwar für beide Lose Angebote einreichen, aber nur für ein Los den Zuschlag erhalten können. Bei der Wertung wird dabei wie folgt vorgegangen: Zunächst wird bei dem jeweiligen Los das preisgünstigste Angebot ermittelt. Sofern bei einem der beiden Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben hat, erhält er bei diesem Los den Zuschlag und wird bei dem anderen Los nicht mehr berücksichtigt. Sollte wider Erwarten für beide Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben haben, wird die Zuschlagslimitierung zur Sicherung der Bedarfsdeckung, die in diesem Fall Vorrang genießt, aufgehoben und der Bieter erhält in beiden Losen den Zuschlag. Sollten unterschiedliche Bieter bei den beiden Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, erhalten diese den Zuschlag bei dem jeweiligen Los. Sollte aber von mehreren Bietern bei beiden Losen ein und derselbe Bieter das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, kann er aufgrund der Zuschlagslimitierung maximal für ein Los den Zuschlag erhalten. Bei der Frage, für welches Los der Bieter in diesem Fall den Zuschlag erhält, wird wie folgt vorgegangen: Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält den Zuschlag auf das Los, bei dem sein Angebotspreis zusammen mit dem Angebotspreis des nächstgünstigsten Bieters des anderen Loses den günstigsten Gesamtpreis beider Lose ergibt.
- price100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot je Los erteilt. Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und sonstigen eventuell von der Auftraggeberin zu tragenden Kosten z. B. Zollgebühren sowie Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Vordruck "Angebotsformular" und wird auf Basis der in der Excel-Tabelle "06_AngabenPapierkosten_Preisliste_und_Fiktive_Kalkulation" dargestellten Preissystematik ermittelt. Für die Ermittlung der Vergleichspreise im Rahmen der Angebotsauswertung wird der Nettopreis aus dem Angebotsformular zzgl. pauschal 7% Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt. Zuschlagslimitierung: In dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt zudem eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass die Bieter zwar für beide Lose Angebote einreichen, aber nur für ein Los den Zuschlag erhalten können. Bei der Wertung wird dabei wie folgt vorgegangen: Zunächst wird bei dem jeweiligen Los das preisgünstigste Angebot ermittelt. Sofern bei einem der beiden Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben hat, erhält er bei diesem Los den Zuschlag und wird bei dem anderen Los nicht mehr berücksichtigt. Sollte wider Erwarten für beide Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben haben, wird die Zuschlagslimitierung zur Sicherung der Bedarfsdeckung, die in diesem Fall Vorrang genießt, aufgehoben und der Bieter erhält in beiden Losen den Zuschlag. Sollten unterschiedliche Bieter bei den beiden Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, erhalten diese den Zuschlag bei dem jeweiligen Los. Sollte aber von mehreren Bietern bei beiden Losen ein und derselbe Bieter das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, kann er aufgrund der Zuschlagslimitierung maximal für ein Los den Zuschlag erhalten. Bei der Frage, für welches Los der Bieter in diesem Fall den Zuschlag erhält, wird wie folgt vorgegangen: Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält den Zuschlag auf das Los, bei dem sein Angebotspreis zusammen mit dem Angebotspreis des nächstgünstigsten Bieters des anderen Loses den günstigsten Gesamtpreis beider Lose ergibt.
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung