Rahmenvereinbarung zur Verwertung und Entsorgung von Bauschutt und Bauabfällen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Bielefeld schreibt die Entsorgung und Verwertung von ca. 3.700 Tonnen Bauschutt sowie 2.000 Tonnen Bau- und Abbruchabfällen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und erstreckt sich über einen Zeitraum von neun Monaten vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.
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Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) und Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026 aufgeteilt in zwei Lose
Die Stadt Bielefeld sucht einen Entsorgungspartner für anfallende Bauabfälle im Stadtgebiet. Der Auftrag umfasst zwei Bereiche: Los 1 betrifft die Verwertung von recyclingfähigem Bauschutt wie Beton oder Ziegel, während Los 2 die Entsorgung von nicht verwertbaren Bauabfällen wie Rigips oder gemischten Baustellenresten abdeckt. Insgesamt geht es um ein Volumen von etwa 5.700 Tonnen Material, das über einen Zeitraum von neun Monaten entsorgt werden soll. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, dient der Vertrag als verlässliche Basis für die Entsorgungslogistik der Stadt.
Aufteilung in Lose
2 LoteEs handelt sich um mineralisches Material, das bei Bau-, Sanierungs- u. Abbrucharbeiten anfällt wie z.B. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Steinbaustoffen, Mörtel u. Kalksandstein. In der Regel wird eine Kantenlänge von 0,50 m beim Bauschutt nicht überschritten (Ausnahme: in der anteiligen Menge der Friedhöfe können Grabsteine, welche diese Kantenlänge über-schreiten, enthalten sein).
Es handelt sich um nicht verwertbares Material. wie z.B. Rigipsplatten, Gasbetonsteinen etc. Es kann verschiedenste Fehlwürfe wie Holzreste, Styroporreste, Eimer mit Mörtelresten, Kabelreste, gemischte Baustellenrestabfälle in Säcken in variablen Mengenanteilen enthalten. Gegenstand der beschriebenen Leistung ist die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen der AVV-Nummer 17 09 04. Gemäß § 2 Abs. 2a BEHG (i. V. m. Anlage 2, Teil 5) unterliegen diese Abfälle der CO2-Abgabepflicht.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
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Preis
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert