TED·345488-2026

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Universalgeräteträgern und Anbaugeräten

Auftragswert
€23M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Logistik Zentrum Niedersachsen schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inklusive verschiedener Anbaugeräte aus. Der Auftrag dient der Versorgung der niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen, insbesondere Straßenmeistereien. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 360 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "Übersicht Straßenmeistereien NLStBV" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlage 1 "Funkvorrüstung" zu entnehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sucht einen Lieferanten für Universalgeräteträger und passende Anbaugeräte. Diese Fahrzeuge und Werkzeuge werden zentral beschafft, um sie bei Bedarf an verschiedene öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Straßenmeistereien in ganz Niedersachsen, auszuliefern. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr, bei der das LZN als zentraler Vertragspartner für die Abwicklung und Rechnungsstellung fungiert. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält den Zuschlag.

Fahrzeuge und TransportMaschinen und AusrüstungÖffentliche VerwaltungLogistikFahrzeugbeschaffungKommunaltechnikRahmenvereinbarungOeffentliche VerwaltungLogistik
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte

Das das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "Übersicht Straßenmeistereien NLStBV" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Universalgeräteträgern inkl. Anbaugeräte. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlage 1 "Funkvorrüstung" zu entnehmen.

CPV 34144000, 16600000, 43300000360 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotssumme (netto) gemäß Angebotsvordruck erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert