Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Budoland Sportartikel Vertriebs GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

8. Juni 2026

TED·398054-2026

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standboxsäcken

Sport- und FreizeitbedarfLieferaufträgeÖffentliche VerwaltungVerteidigungSportgeraeteBundeswehrRahmenvereinbarungLogistikAusruestung
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Standboxsäcken aus. Die Höchstmenge ist auf 2.000 Stück festgelegt. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standboxsäcken

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sucht einen Lieferanten für Standboxsäcke, die vermutlich für das Training der Bundeswehr eingesetzt werden. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der bis zu 2.000 Stück abgerufen werden können. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb handelt, ist der Kreis der potenziellen Bieter bereits vorab definiert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00001/BIUD/W0467c - RV über die Lieferung von Standboxsäcken

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standboxsäcken (RV 1/BIUD/W0467c; Höchstmenge 2.000 EA)

CPV 37430000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Budoland Sportartikel Vertriebs GmbH · €-0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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