TED·486630-2026·Schließt in 31 Tagen

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kopierpapier

BürobedarfLieferaufträgeÖffentliche VerwaltungBuerobedarfRahmenvereinbarungOeffentliche VerwaltungPapierlieferungStuttgart
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Kopier- und Sonderpapier aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich in Standard-Büropapiere und höherwertige Papiere gliedern. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 360 Tage.

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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kopierpapier

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Stuttgart sucht einen Lieferanten für Kopier- und Sonderpapier für den täglichen Bürobedarf. Der Auftrag ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 umfasst Standard-Büropapiere, während Los 2 speziell für höherwertige Papiersorten vorgesehen ist. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr. Interessierte Unternehmen müssen ihre Preise für die jeweiligen Papiersorten in den beigefügten Preisblättern angeben, da der Zuschlag ausschließlich über den günstigsten Preis entschieden wird.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Büropapiere

Lieferung von Kopierpapier und Sonderpapier (s. genauere Anforderungen an die Produkte und die Mengen sind dem Preisblatt zu Los 1 zu entnehmen)

CPV 30197642Frist 13. Aug. 2026360 Tage Laufzeit
LOT-0002Höherwertige Papiere

Lieferung von Kopierpapier und Sonderpapier (höherwertige Papiere). Die Anforderungen an die Produkte und Mengen sind dem Preisblatt zum Los 2 zu entnehmen.

CPV 30197642Frist 13. Aug. 2026360 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Angebotspreis

    100%
  • price

    Angebotspreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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