TED·308362-2026

Lieferung von Büro-Kleininventar im Rahmen einer Rahmenvereinbarung

Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
18. Mai 2026
-11 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schließt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Kleininventar für das Büro ab. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 360 Tagen (ein Jahr). Das LZN fungiert als zentraler Dienstleister für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung sowie weitere öffentliche Stellen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (netto).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Techni-scher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) vergibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-Kleininventar wie Stühle, Tische, Regale und sonstige Ausstattungsgegenstände. Das LZN ist der zentrale Beschaffungsdienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung und weitere öffentliche Stellen – das bedeutet, dass viele Behörden und Einrichtungen des Landes über diese Rahmenvereinbarung einkaufen können. Die Vereinbarung läuft ein Jahr (360 Tage), der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis. Bieter müssen die allgemeinen Eignungsvoraussetzungen nach den §§ 123 bis 126 GWB erfüllen.

Office SuppliesFurnitureGovernmentPublic AdministrationOffice SuppliesFramework AgreementPublic SectorFurnitureGovernment ProcurementLow Value ProcurementState Government
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV
  • Eignung nach §§ 123 bis 126 GWB (Ausschlussgründe)
  • Keine Nachforderung von bewertungsrelevanten Unterlagen (§ 56 Abs. 3 VgV)
  • Zuschlag auf niedrigste Angebotssumme (netto)
  • Einzige abrufberechtigte Stelle: LZN

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro

Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

CPV 30191000Frist 18. Mai 2026360 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link