Lieferung von Holzhackschnitzeln und Entsorgung von Ascherückständen für den Schulpark Senden

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Senden schreibt die Lieferung von Holzhackschnitzeln für ein neues Nahwärmenetz zur Versorgung von vier Schulen aus. Der Vertrag umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren ab Oktober 2026 und beinhaltet zudem die Entsorgung der anfallenden Ascherückstände. Die geschätzte Liefermenge basiert auf einem Energiebedarf von 1.600 bis 2.000 MWh pro Jahr.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennstoff für die Wärmeversorgung der Schulen Marienschule, Edith-Stein-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und Joseph-Haydn-Gymnasium inkl. Entsorgung der Ascherückstände. Zwischen den Schulen besteht ein Nahwärmenetz, die zugehörige Heizzentrale mit zwei Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen wird derzeit errichtet und soll zur Heizperiode 2026/27 einsatzbereit sein. Die Befüllung des unterirdisch gelegenen Bunkers mit Holzhackschnitzeln erfolgt über eine Öffnung von ca. 2,3 x 5 m, welche sich ca. 50 cm über der Geländeoberkante befinden wird. Es wird von einer Liefermenge von Holzhackschnitzel für die Erzeugung von ca. 1.600 - 2.000 MWh/a (Heizperiode, ca. Oktober - April) ausgegangen. Ortsbesichtigungen können für die 30. KW 2026 über die Vergabeplattform vereinbart werden.
Die Gemeinde Senden sucht einen Lieferanten für Holzhackschnitzel, um vier Schulen im dortigen Schulpark über ein neues Nahwärmenetz mit Energie zu versorgen. Neben der reinen Brennstofflieferung ist auch die Entsorgung der Aschereste aus den Heizanlagen Teil des Auftrags. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre, beginnend mit der Heizperiode 2026/27. Interessierte Unternehmen sollten beachten, dass die Befüllung der unterirdischen Bunker über eine spezielle Öffnung erfolgt und Ortsbesichtigungen zur Klärung der Gegebenheiten vor Ort möglich sind.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Eigenerklärung zur Eignung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB aufgeführt. Fakultative Ausschlussgründe sind in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB aufgeführt. Der Bieter hat entsprechende Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen mit dem Angebot einzureichen. Ebenfalls einzureichen ist eine Eigenerklärung zur Eignung. Die dort aufgeführten Nachweise sind erst nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Der AG behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von Holzhackschnitzeln und Entsorgung der Aschereste Beginn: 01.10.2026 Ende: 30.09.2026 (ohne Verlängerungsoption)
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebote erteilt. Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis (brutto) bezogen auf ein Jahr.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung